Wahlzuteilung. Der Bausparer kann eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor:
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Wahlzuteilung. Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages Bau- sparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor:: 927 112 400 03.17
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