Common use of Wann endet der Vertrag? Clause in Contracts

Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGI bzw. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versi- cherungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 23 und B 2.2 der Mecklenburgi- schen ABGI bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.

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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung

Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer Ver- tragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens spätes- tens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGI bzw. der Nr. B 2.1 Ziffer 16 der Mecklenburgischen AgGlB. AHB 2019. Weitere Kündigungsrechte bestehen u.a. bei vollständigem Wegfall des versicherten versicher-ten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versi- cherungsschutzes Ver- sicherungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den NrnZiffern 17, 18 und 19 der Mecklenburgischen AHB 2019. A 23 und B 2.2 der Mecklenburgi- schen ABGI bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. a.G., Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxx; Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer der Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig Regelmäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.

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Samples: Haftpflicht Versicherung

Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens spä- testens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 7 der beigefügten Mecklenburgischen AHagB und Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGI bzw10 der Zusatzbedingungen für die indexbasierte Versicherung des Dürrerisikos. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versi- cherungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 23 und B 2.2 der Mecklenburgi- schen ABGI bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, Platz der Mecklenburgischen 1 · 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, Versicherungsgruppe · 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Die maßgebliche Sprache für die Anbahnung des Vertragsverhältnisses, für das Vertragsverhältnis selbst und die gesamte Kommunikation ist Deutsch Es ist uns wichtig, Sie in Ihren Versicherungsangelegenheiten individuell zu beraten. Deswegen stehen wir Ihnen jederzeit gern für ein persönliches Gespräch zur Ver- fügung. Wenn Sie also Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder sich solche ergeben, wenden Sie sich bitte an die Sie betreuende Agentur oder an die Direktion. Die Anschriften finden Sie im Antrag bzw. im Versicherungsschein. Eine besondere Leistung unserer Gesellschaft ist der 24-Stunden-Telefonservice unter Gegenstand unserer der Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig Regelmäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.

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Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung

Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGI ABGG bzw. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versi- cherungsschutzes Versiche- rungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 23 24 und B 2.2 der Mecklenburgi- schen ABGI Mecklen- burgischen ABGG bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung