Common use of Wann endet der Vertrag? Clause in Contracts

Wann endet der Vertrag?. Der Vertrag endet durch Widerruf: –Der Vertragspartner von innova kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit der Anmeldung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufen. Der Vertrag endet sodann durch Kündigung: – Die Vertragsparteien können nach einer Mindestvertrags­ dauer von einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres den Vertrag kündigen. Der Vertragspartner von innova hat die entsprechende Mitteilung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, an innova zu richten. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag zudem bei Entgeltanpassungen kündigen. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Kalenderjahres bei innova eintreffen. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag weiter nach jedem Unfall kündigen, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage nachdem er oder sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. – innova kann den Vertrag auch kündigen, wenn erhebliche Ge­ fahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt worden sind. Der Vertrag endet schliesslich: – mit dem Tod der versicherten Person; – durch Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages zwi­ schen der SOLIDA und innova. – wenn sein Vertragspartner mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist, gemahnt wurde und er darauf verzichtet, das Ent­ gelt einzufordern; – im Falle eines Versicherungsbetruges. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allge­ meinen Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Wie bearbeiten innova und die SOLIDA Daten? Die verantwortliche Gesellschaft für die Bearbeitung der Perso­ nendaten im Zusammenhang mit der Versicherungsanmeldung, der Bestandespflege und dem Inkasso ist innova. Die SOLIDA (SOLIDA Versicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx) tritt als verantwortliche Gesellschaft hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten in der Schadenabwicklung auf. Personendaten werden durch die oben genannten verantwort­ lichen Gesellschaften zu Zwecken, die sich aus den Vertrags­ unterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, insbesondere für die Bestimmung des Entgelts, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Aus­ wertungen bearbeitet. Zudem stimmt der Vertragspartner von innova mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke zu. innova und die SOLIDA übertragen im erforderlichen Um­ fang Daten zur Bearbeitung an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten. Sie können entsprechend auch Daten an Mit­ oder Rückversicherungsunternehmen weiterleiten. Ferner kön­ nen innova und die SOLIDA bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte (Gesundheits­, Verwaltungs­ und Straf­ rechtsdaten), insbesondere über den Schadenverlauf, einholen. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Vertragspartner von innova hat das Recht, bei der SOLIDA und innova über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die ge­ setzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die verantwort­ lichen Gesellschaften bewahren die Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Weiter bewahren sie die relevanten Personendaten über die gesetzliche Aufbe­ wahrungsfrist hinaus auf, wenn diese zur Durchsetzung und Verteidigung der rechtlichen Ansprüche von einer der beiden verantwortlichen Gesellschaften erforderlich sind. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dabei u.a. nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, resp. nach der Dauer, in welcher Ansprü­ che gegen die SOLIDA oder innova geltend gemacht werden können. Nicht mehr benötigte Personendaten werden gemäss Gesetz gelöscht oder anonymisiert.

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Wann endet der Vertrag?. Der Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGI bzw. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versi- cherungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet durch Widerrufdie Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 23 und B 2.2 der Mecklenburgi- schen ABGI bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: –Der Vertragspartner von innova kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der Anmeldung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufenunmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag endet sodann kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig geschieht dies spätestens durch Kündigung: – Die Vertragsparteien können nach einer Mindestvertrags­ dauer von einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist auf Ende eines Kalenderjahres den Vertrag kündigen. Der Vertragspartner von innova hat die entsprechende Mitteilung schriftlich oder in einer anderen Formvorgesehen, die den Nachweis durch Text ermöglicht, wie lange Sie an innova zu richten. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag zudem bei Entgeltanpassungen kündigen. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Kalenderjahres bei innova eintreffen. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag weiter nach jedem Unfall kündigen, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage nachdem er oder sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. – innova kann den Vertrag auch kündigen, wenn erhebliche Ge­ fahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt worden Ihren Antrag gebunden sind. Der Vertrag endet schliesslich: – mit dem Tod der versicherten Person; – durch Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages zwi­ schen der SOLIDA und innova. – wenn sein Vertragspartner mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist, gemahnt wurde und er darauf verzichtet, das Ent­ gelt einzufordern; – im Falle eines Versicherungsbetruges. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allge­ meinen Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Wie bearbeiten innova und die SOLIDA Daten? Die verantwortliche Gesellschaft für die Bearbeitung der Perso­ nendaten im Zusammenhang mit der Versicherungsanmeldung, der Bestandespflege und dem Inkasso ist innova. Die SOLIDA (SOLIDA Versicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx) tritt als verantwortliche Gesellschaft hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten in der Schadenabwicklung auf. Personendaten werden durch die oben genannten verantwort­ lichen Gesellschaften zu Zwecken, die sich aus den Vertrags­ unterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, insbesondere für die Bestimmung des Entgelts, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Aus­ wertungen bearbeitet. Zudem stimmt der Vertragspartner von innova mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke zu. innova und die SOLIDA übertragen im erforderlichen Um­ fang Daten zur Bearbeitung an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten. Sie können entsprechend auch Daten an Mit­ oder Rückversicherungsunternehmen weiterleiten. Ferner kön­ nen innova und die SOLIDA bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte (Gesundheits­, Verwaltungs­ und Straf­ rechtsdaten), insbesondere über den Schadenverlauf, einholen. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Vertragspartner von innova hat das Recht, bei der SOLIDA und innova über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die ge­ setzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die verantwort­ lichen Gesellschaften bewahren die Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Weiter bewahren sie die relevanten Personendaten über die gesetzliche Aufbe­ wahrungsfrist hinaus auf, wenn diese zur Durchsetzung und Verteidigung der rechtlichen Ansprüche von einer der beiden verantwortlichen Gesellschaften erforderlich sind. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dabei u.a. nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, resp. nach der Dauer, in welcher Ansprü­ che gegen die SOLIDA oder innova geltend gemacht werden können. Nicht mehr benötigte Personendaten werden gemäss Gesetz gelöscht oder anonymisiert.

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Wann endet der Vertrag?. Der Sie können den Vertrag endet durch Widerrufebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spä- testens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 7 der beigefügten Mecklenburgischen AHagB und Nr. 10 der Zusatzbedingungen für die indexbasierte Versicherung des Dürrerisikos. Name und Anschrift: –Der Vertragspartner von innova kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Platz der Anmeldung schriftlich Mecklenburgischen 1 · 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe · 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Die maßgebliche Sprache für die Anbahnung des Vertragsverhältnisses, für das Vertragsverhältnis selbst und die gesamte Kommunikation ist Deutsch Es ist uns wichtig, Sie in Ihren Versicherungsangelegenheiten individuell zu beraten. Deswegen stehen wir Ihnen jederzeit gern für ein persönliches Gespräch zur Ver- fügung. Wenn Sie also Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder in einer anderen Formsich solche ergeben, wenden Sie sich bitte an die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufenSie betreuende Agentur oder an die Direktion. Die Anschriften finden Sie im Antrag bzw. im Versicherungsschein. Eine besondere Leistung unserer Gesellschaft ist der 24-Stunden-Telefonservice unter Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag endet sodann kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies spätestens durch Kündigung: – Die Vertragsparteien können nach einer Mindestvertrags­ dauer von einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist auf Ende eines Kalenderjahres den Vertrag kündigen. Der Vertragspartner von innova hat die entsprechende Mitteilung schriftlich oder in einer anderen Formvorgesehen, die den Nachweis durch Text ermöglicht, wie lange Sie an innova zu richten. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag zudem bei Entgeltanpassungen kündigen. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Kalenderjahres bei innova eintreffen. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag weiter nach jedem Unfall kündigen, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage nachdem er oder sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. – innova kann den Vertrag auch kündigen, wenn erhebliche Ge­ fahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt worden Ihren Antrag gebunden sind. Der Vertrag endet schliesslich: – mit dem Tod der versicherten Person; – durch Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages zwi­ schen der SOLIDA und innova. – wenn sein Vertragspartner mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist, gemahnt wurde und er darauf verzichtet, das Ent­ gelt einzufordern; – im Falle eines Versicherungsbetruges. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allge­ meinen Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Wie bearbeiten innova und die SOLIDA Daten? Die verantwortliche Gesellschaft für die Bearbeitung der Perso­ nendaten im Zusammenhang mit der Versicherungsanmeldung, der Bestandespflege und dem Inkasso ist innova. Die SOLIDA (SOLIDA Versicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx) tritt als verantwortliche Gesellschaft hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten in der Schadenabwicklung auf. Personendaten werden durch die oben genannten verantwort­ lichen Gesellschaften zu Zwecken, die sich aus den Vertrags­ unterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, insbesondere für die Bestimmung des Entgelts, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Aus­ wertungen bearbeitet. Zudem stimmt der Vertragspartner von innova mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke zu. innova und die SOLIDA übertragen im erforderlichen Um­ fang Daten zur Bearbeitung an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten. Sie können entsprechend auch Daten an Mit­ oder Rückversicherungsunternehmen weiterleiten. Ferner kön­ nen innova und die SOLIDA bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte (Gesundheits­, Verwaltungs­ und Straf­ rechtsdaten), insbesondere über den Schadenverlauf, einholen. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Vertragspartner von innova hat das Recht, bei der SOLIDA und innova über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die ge­ setzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die verantwort­ lichen Gesellschaften bewahren die Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Weiter bewahren sie die relevanten Personendaten über die gesetzliche Aufbe­ wahrungsfrist hinaus auf, wenn diese zur Durchsetzung und Verteidigung der rechtlichen Ansprüche von einer der beiden verantwortlichen Gesellschaften erforderlich sind. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dabei u.a. nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, resp. nach der Dauer, in welcher Ansprü­ che gegen die SOLIDA oder innova geltend gemacht werden können. Nicht mehr benötigte Personendaten werden gemäss Gesetz gelöscht oder anonymisiert.

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Wann endet der Vertrag?. Der Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Ver- tragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätes- tens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der der Ziffer 16 der Mecklenburgischen AHB 2019. Weitere Kündigungsrechte bestehen u.a. bei vollständigem Wegfall des versicher-ten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Ver- sicherungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet durch Widerrufdie Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17, 18 und 19 der Mecklenburgischen AHB 2019. Name und Anschrift: –Der Vertragspartner von innova kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a.G., Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx; Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand der Anmeldung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufenGeschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag endet sodann kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies spätestens durch Kündigung: – Die Vertragsparteien können nach einer Mindestvertrags­ dauer von einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist auf Ende eines Kalenderjahres den Vertrag kündigen. Der Vertragspartner von innova hat die entsprechende Mitteilung schriftlich oder in einer anderen Formvorgesehen, die den Nachweis durch Text ermöglicht, wie lange Sie an innova zu richten. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag zudem bei Entgeltanpassungen kündigen. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Kalenderjahres bei innova eintreffen. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag weiter nach jedem Unfall kündigen, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage nachdem er oder sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. – innova kann den Vertrag auch kündigen, wenn erhebliche Ge­ fahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt worden Ihren Antrag gebunden sind. Der Vertrag endet schliesslich: – mit dem Tod der versicherten Person; – durch Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages zwi­ schen der SOLIDA und innova. – wenn sein Vertragspartner mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist, gemahnt wurde und er darauf verzichtet, das Ent­ gelt einzufordern; – im Falle eines Versicherungsbetruges. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allge­ meinen Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Wie bearbeiten innova und die SOLIDA Daten? Die verantwortliche Gesellschaft für die Bearbeitung der Perso­ nendaten im Zusammenhang mit der Versicherungsanmeldung, der Bestandespflege und dem Inkasso ist innova. Die SOLIDA (SOLIDA Versicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx) tritt als verantwortliche Gesellschaft hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten in der Schadenabwicklung auf. Personendaten werden durch die oben genannten verantwort­ lichen Gesellschaften zu Zwecken, die sich aus den Vertrags­ unterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, insbesondere für die Bestimmung des Entgelts, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Aus­ wertungen bearbeitet. Zudem stimmt der Vertragspartner von innova mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke zu. innova und die SOLIDA übertragen im erforderlichen Um­ fang Daten zur Bearbeitung an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten. Sie können entsprechend auch Daten an Mit­ oder Rückversicherungsunternehmen weiterleiten. Ferner kön­ nen innova und die SOLIDA bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte (Gesundheits­, Verwaltungs­ und Straf­ rechtsdaten), insbesondere über den Schadenverlauf, einholen. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Vertragspartner von innova hat das Recht, bei der SOLIDA und innova über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die ge­ setzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die verantwort­ lichen Gesellschaften bewahren die Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Weiter bewahren sie die relevanten Personendaten über die gesetzliche Aufbe­ wahrungsfrist hinaus auf, wenn diese zur Durchsetzung und Verteidigung der rechtlichen Ansprüche von einer der beiden verantwortlichen Gesellschaften erforderlich sind. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dabei u.a. nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, resp. nach der Dauer, in welcher Ansprü­ che gegen die SOLIDA oder innova geltend gemacht werden können. Nicht mehr benötigte Personendaten werden gemäss Gesetz gelöscht oder anonymisiert.

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Wann endet der Vertrag?. Der Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGG bzw. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versiche- rungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet durch Widerrufdie Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 24 und B 2.2 der Mecklen- burgischen ABGG bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: –Der Vertragspartner von innova kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der Anmeldung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufenunmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag endet sodann kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig geschieht dies spätestens durch Kündigung: – Die Vertragsparteien können nach einer Mindestvertrags­ dauer von einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist auf Ende eines Kalenderjahres den Vertrag kündigen. Der Vertragspartner von innova hat die entsprechende Mitteilung schriftlich oder in einer anderen Formvorgesehen, die den Nachweis durch Text ermöglicht, wie lange Sie an innova zu richten. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag zudem bei Entgeltanpassungen kündigen. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Kalenderjahres bei innova eintreffen. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag weiter nach jedem Unfall kündigen, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage nachdem er oder sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. – innova kann den Vertrag auch kündigen, wenn erhebliche Ge­ fahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt worden Ihren Antrag gebunden sind. Der Vertrag endet schliesslich: – mit dem Tod der versicherten Person; – durch Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages zwi­ schen der SOLIDA und innova. – wenn sein Vertragspartner mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist, gemahnt wurde und er darauf verzichtet, das Ent­ gelt einzufordern; – im Falle eines Versicherungsbetruges. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allge­ meinen Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Wie bearbeiten innova und die SOLIDA Daten? Die verantwortliche Gesellschaft für die Bearbeitung der Perso­ nendaten im Zusammenhang mit der Versicherungsanmeldung, der Bestandespflege und dem Inkasso ist innova. Die SOLIDA (SOLIDA Versicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx) tritt als verantwortliche Gesellschaft hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten in der Schadenabwicklung auf. Personendaten werden durch die oben genannten verantwort­ lichen Gesellschaften zu Zwecken, die sich aus den Vertrags­ unterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, insbesondere für die Bestimmung des Entgelts, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Aus­ wertungen bearbeitet. Zudem stimmt der Vertragspartner von innova mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke zu. innova und die SOLIDA übertragen im erforderlichen Um­ fang Daten zur Bearbeitung an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten. Sie können entsprechend auch Daten an Mit­ oder Rückversicherungsunternehmen weiterleiten. Ferner kön­ nen innova und die SOLIDA bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte (Gesundheits­, Verwaltungs­ und Straf­ rechtsdaten), insbesondere über den Schadenverlauf, einholen. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Vertragspartner von innova hat das Recht, bei der SOLIDA und innova über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die ge­ setzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die verantwort­ lichen Gesellschaften bewahren die Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Weiter bewahren sie die relevanten Personendaten über die gesetzliche Aufbe­ wahrungsfrist hinaus auf, wenn diese zur Durchsetzung und Verteidigung der rechtlichen Ansprüche von einer der beiden verantwortlichen Gesellschaften erforderlich sind. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dabei u.a. nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, resp. nach der Dauer, in welcher Ansprü­ che gegen die SOLIDA oder innova geltend gemacht werden können. Nicht mehr benötigte Personendaten werden gemäss Gesetz gelöscht oder anonymisiert.

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