Waren und Dekorationsmittel. Der Versicherer leistet auf erstes Risiko Entschädigung auch für Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben (z. B. von Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen), wenn gleichzeitig ein ersatz- pflichtiger Schaden durch Zerbrechen der Scheibe vorliegt und die Waren oder Dekorationsmittel durch Glassplitter oder durch Gegenstände zerstört oder beschädigt worden sind, die beim Zerbrechen der Scheibe eingedrungen sind. Ersetzt werden
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Waren und Dekorationsmittel. Der Versicherer leistet auf erstes Risiko Entschädigung auch für Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben (z. z.B. von Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen), wenn gleichzeitig ein ersatz- pflichtiger ersatzpflich- tiger Schaden durch Zerbrechen der Scheibe vorliegt und die Waren oder Dekorationsmittel durch Glassplitter oder durch Gegenstände zerstört oder beschädigt worden sind, die beim Zerbrechen der Scheibe eingedrungen sind. Ersetzt werden
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