Warenpreise Musterklauseln

Warenpreise. Aktuelle und gültige Preise finden Sie im E-Shop. Die Mengenrabatte gelten nur bei der Abnahme der kompletten Verpackung. Die Preisberechnung für Sonder- und kundenspezifische Produkte ist ab dem Datum der Angebotsabgabe maximal 30 Tage gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben ist. Die Preise sind in CZK pro Stück ohne Mehrwertsteuer, Versand oder Porto und Verpackung, wenn nicht anders angegeben ist. Alle Preise sind verhandelbar.
Warenpreise. Bücher unterliegen in Deutschland der Preisbindung. Eine evtl. kurzfristige Preiserhöhung und -senkung durch den Verlag muss daher an den Kunden weitergegeben werden. Bei einer Preissenkung wird der niedrigere Preis in Rechnung gestellt. Bei einer Preiserhöhung erfolgt die Zusendung und Berechnung des Produkts nur nach vorheriger Rückfrage beim Kunden und dessen Zustimmung. Für Softwareprodukte gelten vorstehende Regelungen entsprechend. Bei einigen Produkten besteht neben dem Normalpreis zusätzlich ein Vorzugspreis, beispielsweise für Mitglieder einer Innung oder Abonnenten einer bestimmten Zeitschrift. Der Hinweis auf einen solchen Vorzugspreis und die genaue Erläuterung, für wen dieser Sonderpreis gilt, ist in dem jeweiligen Bestellschein und dem jeweils gültigen Gesamtverzeichnis der Verlagsgruppe Xxxxxx Xxxxxx aufgeführt. Bei Bestellung über den E-Shop (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) oder andere Internetplattformen des Verlags ist ein entsprechender Hinweis in der Detailansicht des jeweiligen Produkts zu finden. Der Verlag gewährt Vorzugspreise nur gegen Nachweis der Bezugsberechtigung. Auf die Jahres-Zeitschriftenabonnements gewährt der Verlag gegen Vorlage eines Ausbildungs- bzw. Immatrikulationsnachweises für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten einen Preisnachlass von 50 %. Hiervon ausgenommen sind Jahres-Abonnements für „Der Zimmermann“. Ist im Abonnement eines Produkts eine Zugriffsberechtigung für Online-Inhalte enthalten, bezieht sich diese jeweils auf eine Einzelplatzlizenz. Preise für Mehrplatzlizenzen sind auf Anfrage erhältlich. Preisirrtümer bleiben vorbehalten.
Warenpreise. Bücher unterliegen in Deutschland der Preisbindung. Bei einigen Produkten besteht neben dem Normalpreis zusätzlich ein Vorzugspreis, beispielsweise für Mitglieder einer Innung oder Abonnenten einer bestimmten Zeitschrift. Der Hinweis auf ei- nen solchen Vorzugspreis und die genaue Erläuterung, für wen dieser Sonderpreis gilt, ist in dem jeweiligen Bestellschein und dem jeweils gültigen Gesamtverzeichnis des Verlages aufgeführt. Der Verlag gewährt Vorzugspreise nur gegen Nachweis der Bezugsberechtigung. Auf die Jahres-Zeitschriftenabonnements gewährt der Verlag gegen Vorlage eines Ausbildungs- bzw. Immatrikulationsnachweises für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten einen Preisnachlass.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.