Common use of Warnhinweis Clause in Contracts

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung wurde in Übereinstimmung mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 in der gültigen Fassung erstellt und sollte als Einleitung zum Basisprospekt (der „Basisprospekt“) gelesen werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die ETC-Wertpapiere zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzes stützen. Jeder Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die ETC-Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Dieses Dokument stellt keiner Person gegenüber ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung bzw. zum Kauf von ETC-Wertpapieren dar. Es wurde im Zusammenhang mit den entsprechenden endgültigen Bedingungen erstellt.

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Samples: etf.dws.com, etf.dws.com, etf.dws.com

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung wurde in Übereinstimmung mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 in der gültigen Fassung erstellt und sollte als Einleitung zum Basisprospekt (der „Basisprospekt“) gelesen werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die ETC-Wertpapiere zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzes stützen. Jeder Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die ETC-Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Dieses Dokument stellt keiner Person gegenüber ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung bzw. zum Kauf von ETC-Wertpapieren dar. Es wurde im Zusammenhang mit den entsprechenden endgültigen Bedingungen erstellt.

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