Gewährleistung, Mängelrüge Musterklauseln

Gewährleistung, Mängelrüge. Jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen von Gesetzes wegen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigiun- gen, Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensi- onen und Gewichten sind keine Garantiezusagen. Sollten die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der be- reits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird HYDRO diese Produkte – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach Xxxx von HYDRO nachbessern oder Ersatzprodukte liefern, wobei der Kunde die beanstandeten Produkte stets HYDRO zu Prüfzwe- cken zu übergeben und Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen hat; bei komplexen Produkten wird der Kunde HYDRO mindestens zwei Nachbesserungsversu- che innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewähren; die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde insoweit vom Ver- trag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlos- sen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahr- lässigkeit oder es handelt sich um Personenschäden. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitung oder Lagerung ver- ursacht wurden, es sei denn der Kunde beweist, dass der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurde. Der Kunde wird HYDRO etwaige Mängel unverzüglich anzeigen und mangelhafte Produkte an HYDRO zurücksenden. An HYDRO zurückgesandte Produkte müssen angemessen verpackt, versen- det und versichert werden. HYDRO trägt die Kosten der Untersu- chung, der Reparatur oder des Ersatzes, des Versandes und der Versicherung, es sei denn, HYDRO weist nach, dass ein zurückge- schicktes Produkt keinen Mangel aufweist.
Gewährleistung, Mängelrüge. 6.1 Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit von Konstruktion, Fabrikation und Werkstoffen sowie eine Herstellung der Ware nach Maßgabe der in Deutschland geltenden technischen Normen.
Gewährleistung, Mängelrüge. 4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
Gewährleistung, Mängelrüge. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Bei Veröffentlichung im Frankfurt­Tipp Guide ist der Auftraggeber bei fehlerhaftem, unvollständigem oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines Brancheneintrages zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Minderungen bestimmt sich nach der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen und sind maximal auf die Erstattung des Anzeigen­ preises begrenzt. Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung von Berichtigungsnachträgen ist ausgeschlossen. Im Bereich der Druckausgabe ist die Nacherfüllung auf die Korrektur des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage des Frankfurt­Tipp Guides beschränkt. Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftrag­ geber binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Frankfurt­ Tipp Guides geltend gemacht werden. Für sämtliche Rechte des Bestellers bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Erscheinen. Unvorherseh­ bare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrecht­ liche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die der Verlag auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermine, gelten als um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängert.
Gewährleistung, Mängelrüge. 1. Abweichungen der Ware bezüglich der Materialqualität, der Tönung, der Dimensionen und dergleichen werden vorbehalten. Maßdifferenzen der Ware, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien oder durch die Geometrie der Daten entstehen, bleiben ebenso vorbehalten.
Gewährleistung, Mängelrüge. 1. Der Vertragsgegenstand wird vom Verkäufer frei von Fabrikationsmängeln geliefert. Der Käufer ist verpflichtet, den gelieferten Vertragsgegenstand unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und dem Verkäufer etwaige offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mindermengen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch nach zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die §§ 377, 378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
Gewährleistung, Mängelrüge. 1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Gewährleistung, Mängelrüge. 8.1. Der Lieferant ist im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware berechtigt, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach eigener Xxxx unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Händlers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Händler.
Gewährleistung, Mängelrüge. Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Mengenabweichungen von durch die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind unverzüglich ab Kenntnisnahme gegenüber der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge, gelten die Leistungen der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG als genehmigt. Bei Mängeln der von der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG den betroffenen Gegenstand nach eigener Xxxx nachbessern oder Ersatz liefern, wobei die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG berechtigt ist, zweimalig nachzubessern. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt, verweigert die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Gewährleistung, Mängelrüge a) Der Lieferant hat bei der Herstellung nur erstklassiges Material sowie modernste, insbesondere normgerechte Verfahrenstechniken zum Einsatz zu bringen. Er verpflichtet sich zur Herstellung von Produkten, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und die für den vorgesehenen Verwendungszweck - soweit ihm bekannt - uneingeschränkt geeignet sind. Zudem hat er eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung nebst eingehender Produktausgangskontrolle durchzuführen. Auf Verlangen von MAG hat der Lieferant dies nachzuweisen. Hat der Lieferant Bedenken gegen die von MAG gewünschte Art der Ausführung, hat er dies MAG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.