Common use of Warnhinweis Clause in Contracts

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 28. Mai 2019 für basiswertabhängige Zertifikate (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate Schuldverschreibungen (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 289. Mai 2019 Dezember 2015 für basiswertabhängige Zertifikate derivative Schuldverschreibungen (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.

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Samples: Nachtrag Zu Basisprospekten

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate Schuldverschreibungen (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 2830. Mai 2019 2018 für basiswertabhängige Zertifikate Schuldverschreibungen und Pfandbriefe (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, Mainz hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.

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Samples: Stufenzins Anleihe

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 281. Mai 2019 Juni 2017 für basiswertabhängige Zertifikate bonitätsabhängige Schuldverschreibungen (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.

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Samples: Nachtrag Zu Basisprospekten

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 288. Mai 2019 Juni 2016 für basiswertabhängige Zertifikate kreditereignisabhängige Schuldverschreibungen (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.

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Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate [Schuldverschreibungen] [Pfandbriefe] (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 28. Mai 2019 für basiswertabhängige Zertifikate Schuldverschreibungen und Pfandbriefe (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.

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Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Schuldverschreibungen Und Pfandbriefen