Warnpflicht Musterklauseln

Warnpflicht. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Zweck- mäßigkeit von Weisungen des Auftraggebers, gegen die Beistellung von Materialien oder sonstigen Gegenständen bzw gegen Leistungen anderer Unternehmer, so hat er diese Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ihm geeig- nete Maßnahmen zur Behebung oder Verbesserung vorzuschlagen.
Warnpflicht. 10.1. Der AN erklärt, dass er vor Unterfertigung des Bauwerkvertrages sich ausreichende Kenntnis über Zustand, Befund, Art der Ausfüh- rung, allfällige Mängel, Ausmaß der bestehenden Gewerke sowie über die Vertragssituation sowohl in tatsächlicher, wie auch aus rechtlicher Sicht verschafft hat. Dem gemäß bestätigt er, dass er die geforderten Leistungen unter Bezugnahme auf die terminliche Fertigstellungsgarantie, Mengen- und Preisgarantie wahrnehmen kann und hiefür die volle Gewährleistung übernimmt. Da keine Warnung durch den AN erfolgte, bestätigt er, dass er alle in den Anbotsunterlagen geforderten Leistungen, als zu erreichendes Bau- ziel zweckmäßig und den gesetzlichen Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Regel der Technik als entsprechend erach- tet. Zur Warnpflicht siehe auch Punkt 4.19.
Warnpflicht. Der Kunde ist verpflichtet, XiTrust unverzüglich zu warnen, wenn eigene Systeme des Kunden kompromittiert werden und Zugangsdaten, Passwörter oder elektronische Schlüssel ausgespäht werden bzw. Malware in eigenem System festgestellt wird, wodurch auch die MOXIS Cloud Services kompromittiert werden können. Sollte der Kunde erkennen, oder den Verdacht haben, dass das eigene System manipuliert oder missbräuchlich verwendet wurde oder wird, hat er XiTrust unverzüglich in Kenntnis zu setzen und XiTrust wird unverzüglich beim Widerrufsdienst des VDA das Zertifikat widerrufen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Folge eines solchen Widerrufes bis zur Ausstellung eines neues Client- Secure Technologies AG Schweiz Xxxx Xxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxx Xxxxxxx EUROPE

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.