Common use of Wartezeit und Leistungsausschlüsse Clause in Contracts

Wartezeit und Leistungsausschlüsse. 5.1 Ein Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung bei ei- ner Krebserkrankung besteht nicht, wenn ◼ Symptome einer Krebserkrankung innerhalb der ersten drei Monate nach Zahlung des ersten laufenden Beitrags (Einlösungsbeitrag) auftreten oder ◼ eine Diagnose von Krebs innerhalb der ersten drei Monate nach Zahlung des ersten laufenden Beitrags (Einlösungs- beitrag) erfolgt. Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leis- tungspflicht erweiternden Änderung des Versicherungsver- trags, einer Wiederinkraftsetzung oder einer Wiederanhebung vorgenommen wird, beginnt die Wartezeit von drei Monaten neu zu laufen. Der Neubeginn der Wartezeit gilt nur bezüglich des geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wiederange- hobenen Teiles des Versicherungsschutzes und beginnt mit der Änderung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung.

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