Wartung / Inspektion der BMA Musterklauseln

Wartung / Inspektion der BMA. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VdS anerkannten, nach DIN 14075 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die BMA zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die zuständige Ordnungsbehörde für die Bauaufsicht zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA die Anlage von der ÜE zu trennen. Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z. B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Sofern im Rahmen der Wartung die ÜE durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ ständig zu beobachten und die Übermittlung eines Alarms zur Feuerwehr auf andere Art (z. B. manuelle Auslösung der ÜE oder Fernsprecher) sicherzustellen.
Wartung / Inspektion der BMA. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für den Brandschutzprüfer des Landkreises Leer oder die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Die jährliche Wartung ist entweder durch eine vom VdS anerkannte Fachfirma oder durch ein Fachunternehmen, welches die Herstellerschulung für die betreffende BMA schriftlich nachweisen kann, sicherzustellen. Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z.B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Falls im Rahmen der Wartung die ÜE durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ ständig zu beobachten und die Übermittlung eines Alarms zur Feuerwehr auf andere Art (z.B. manuelle Auslösung der ÜE oder Fernsprecher) sicherzustellen. Arbeiten an der BMA, die ein Auslösen oder Abschalten der ÜE erforderlich machen, sind nach den Vorgaben der Leitstelle des Landkreises Leer mit der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle (FERL) abzusprechen.
Wartung / Inspektion der BMA. 5.4.1 Wartung und Inspektion
Wartung / Inspektion der BMA. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen, die gemäß DIN 14675 von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. Der Nachweis der Zertifizierung ist Bestandteil der Abnahme. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die BMA zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die zuständige Ordnungsbehörde für die Bauaufsicht zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA die Anlage von der ÜE zu trennen.
Wartung / Inspektion der BMA. Wartungsarbeiten bei denen der Schlüssel der Feuerwehr Emden Schließung „Emden“ benötigt wird z. B. am FSD, FBF oder FSE, ist mit der Feuerwehr frühzeitig abzustimmen. Dies sollte schon am Vortag der Wartungsarbeiten geschehen. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren /siehe VDE 0833 Teil 1 Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr und den Brandschutzprüfer einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Die jährliche Wartung und die vierteljährliche Inspektion sind durch eine nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirma sicherzustellen. Sofern im Rahmen der Wartungsarbeiten Brandmelder abgeschaltet werden hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z.B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Falls im Rahmen der Wartung die ÜE durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ ständig zu beobachten und die Übermittlung eines Alarms zu Feuerwehr auf andere Art (z.B. manuelle Auslösung der ÜE oder Fernsprecher-Notruf 112) sicherzustellen. Arbeiten von einer Dauer über 24 Stunden an der BMA, die ein Auslösen oder Abschalten der ÜE erforderlich machen, sind mit dem Brandschutzprüfer bzw. dem Leiter der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emden abzusprechen. Die Leitstelle ist zu informieren. Die genaue Vorgehensweise (Codewörter o. ä.) ist mit dem Leiter der hauptberuflichen Wachbereitschaft im Einzelnen abzustimmen. Bei jeder Abschaltung der BMA ist ein Abmeldeantrag der Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst im Lage- und Führungszentrum der Stadt Emden per Fax (00000-000000) zu zusenden. Dieser befindet sich im Anhang.
Wartung / Inspektion der BMA. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuer- wehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VdS anerkannten Fachfirma abzuschließen. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr er- mächtigt, die BMA zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die zuständige Ordnungsbehörde für die Bauaufsicht zu informieren bzw. bei bau- aufsichtlich nicht geforderten BMA die Anlage von der ÜE zu trennen. • Ein Nachweis über einen abgeschlossenen Wartungsvertrag ist durch den Betreiber bei der Beantragung der Aufschaltung auf die Konzessionsanlage, jedoch spätestens bei Abnahme der BMA durch die Feuerwehr Frechen, vorzulegen. • Es werden nur Wartungsverträge mit Fachfirmen anerkannt, die durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert wurden und ein Qualitätsmanagementsystem, z.B. nach DIN ISO 9001, nachweisen können. • An der BMZ bzw. am Feuerwehranzeigetableau ist ein Aufkleber anzubringen, aus dem mindestens folgende Daten ersichtlich sind: - Name und Adresse der Wartungsfirma - Telefonnummer der Wartungsfirma bzw. Notrufnummer („Hotline“ der Firma) - Wartungsnummer Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, daß die jeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsbereiche während er Dauer der Abschaltung anderweitig (z.B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Sofern im Rahmen der Wartung die ÜE durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ ständig zu beobachten und die Übermittlung eines Alarms zur Feu- erwehr auf andere Art (z.B. manuelle Auslösung der ÜE oder Fernsprecher) sicherzustellen. Sofern Arbeiten an der BMA ein Auslösen oder Abschalten der ÜE erforderlich machen, ist das in Anhang B dieser Anschlußbedingungen beschriebene Verfahren zu beachten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.