Common use of Wartung und Verfügbarkeit Clause in Contracts

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn finden in der Regel zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Korn, sofern dieser der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Korn, sofern dieser die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: Auftrag Breitband Korn, Auftrag Breitband Korn

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der VBB (Sprache/Internet) finden in der Regel zwischen 00:00 zwi- schen 02:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines KalenderjahresKalender- jahres, an denen Breitband-Korn die VBB Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Daten- Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn VBB steht grundsätzlich grund- auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden sätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet VBB gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit ihres Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 % von 98,5 %. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbar- keit) Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Gründe Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft von VBB auftreten, x.X.xx z.B.: o in Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • o in Fällen höherer Fällen von höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn der VBB nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag Folge- tag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn denn, der Verbraucher hat die Störung Stö- rung zu vertretenvertreten hat. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten festgeleg- ten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher Ver- braucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn der VBB geltend macht, ist diese Minderung Minde- rung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen ei- nen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornder VBB, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens ; spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer Kunde von Breitband-Kornder VBB, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangenEntschädigung ver- langen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des VerbrauchersKunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn der VBB in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für Endnutzer für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Vertragen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.,

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Samples: www.vb-bordesholm.de, www.vb-bordesholm.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten Planbare Aktivitäten im Netz von Breitband-Korn SwS PL (z. B. Wartung, Netzoptimierung) finden in der Regel möglichst zwischen 00:00 03:00 Uhr und 06:00 Uhr („Wartungsfenster“) statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines KalenderjahresKalender- jahres, an denen Breitband-Korn die SwS PL Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Daten- Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der SwS PL steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die SwS PL gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 SURF KOMFORT / POWER / SPEED / TOP SPEED FTTH / SURF MEGA SPEED FTTH 98,5 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: Verfügbarkeit in Prozent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Minuten eines Betriebsjahres (Gesamtzahl Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Bereitstellung) abzüglich der Anzahl der Minuten des Jahres – Minuten Betriebsjahres während der Nichtverfügbarkeit) / das Produkt nicht verfügbar ist, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten des Jahres Betriebs- jahres multipliziert mit 100. Die nicht verfügbare Zeit wird anhand der Stö- rungsticket-Aufzeichnungen der durch SwS PL zu vertretenden Störungen er- mittelt. Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft SwS PL auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn SwS PL nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag Folge- tag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten festgeleg- ten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher Ver- braucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung Abwei- chung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn SwS PL geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnenanzu- rechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden hinaus- gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Schadenser- satz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Korn, sofern dieser der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Korn, sofern dieser die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn SwS PL in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn die Gesellschaft Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Gesellschaft steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die Gesellschaft gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 % von 97 Prozent. Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn der Gesellschaft nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn der Gesellschaft geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn der Gesellschaft in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Für die jeweilige Übertragungstechnik diesen Tarif wird seitens Breitband-Korn der Gesellschaft eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden ggf. im Zusammenhang mit der Bereitstellung Dienstegestellung zum Kauf oder zur Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei BreitbandFolgende Abschlussrouter werden für die Übertragungstechniken DSL und Glasfaser zur Miete angeboten: XXXXX!Box 7530 AX, XXXXX!Box 7590 AX, FRITZ!Box 5530 Fiber, FRITZ!Box 5590 Fiber, TP-Korn informierenLink Archer VR2100v. Die dort oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn der Gesellschaft genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn der Gesellschaft freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn Die Gesellschaft behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen der Gesellschaft keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann Supportiert werden von der Gesellschaft nur die hier in dieser Leistungsbeschreibung empfohlenen Router: FRITZ!Box,TP-Link Archer VR2100v oder vergleichbar. Fremdrouter bzw. andere Modelle können nicht supportiert werden.

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Samples: www.ggew-net.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten Planbare Aktivitäten im Netz von Breitband-Korn SwS PL (z. B. Wartung, Netzoptimierung) finden in der Regel möglichst zwischen 00:00 03:00 Uhr und 06:00 Uhr („Wartungsfenster“) statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines KalenderjahresKalender- jahres, an denen Breitband-Korn die SwS PL Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Daten- Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der SwS PL steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die SwS PL gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 DUO IPTV KOMFORT / POWER / SPEED / TOP SPEED FTTH DUO IPTV MEGA SPEED FTTH 98,5 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: Verfügbarkeit in Prozent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Minuten eines Betriebsjahres (Gesamtzahl Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Bereitstellung) abzüglich der Anzahl der Minuten des Jahres – Minuten Betriebsjahres während der Nichtverfügbarkeit) / das Produkt nicht verfügbar ist, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten des Jahres Betriebsjahres multipliziert mit 100. Die nicht verfügbare Zeit wird anhand der Störungsticket-Aufzeichnungen der durch SwS PL zu vertretenden Störungen ermittelt. Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft SwS PL auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn SwS PL nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag Folge- tag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten festgeleg- ten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher Ver- braucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung Abwei- chung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn SwS PL geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnenanzu- rechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden hinaus- gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Schadenser- satz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornSwS PL, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Korn, sofern dieser die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn SwS PL in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn Bisping finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn Bisping Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Bisping steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet Bisping gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit Ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 % zu 97,0 %. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbarkeit) Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft von Bisping auftreten, x.X.xx z. X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Stand: 12/2021 Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 Seite 4/ 6 Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn Bisping nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn Bisping geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornBisping, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornBisping, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn Bisping in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.,

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Samples: breitband.bisping.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn FGW finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn FGW Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn FGW steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn FGW gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 97,00 % Sprach-Dienste 97,50 95,00 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn FGW nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn FGW geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornFGW, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornFGW, sofern dieser diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn FGW in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn FGW eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn xxxxx://xxx.xxxxxx- xx.xx/xxxxxxxx/xxxxxx informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn FGW zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn FGW genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn FGW freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn FGW behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt Datenschutzhinweise Privat Die Feuchter Gemeindewerke GmbH (FGW) verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlagen bilden u.a. das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von BreitbandEU-Korn keinen Anschlussrouter wünschtDatenschutzgrundverordnung (DS-GVO), hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werdendas Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) und das Telemediengesetz (TMG).

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Samples: Auftrag Komdsl Privat

Wartung und Verfügbarkeit. Stand: 11/2022 Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn Bisping finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V2.1 Seite 5/ 8 Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn Bisping Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Bisping steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet Bisping gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit Ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 % zu 97,0 %. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbarkeit) Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft von Bisping auftreten, x.X.xx z. X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn Bisping nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn Bisping geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornBisping, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornBisping, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn Bisping in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.,

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Samples: breitband.bisping.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten Planbare Aktivitäten im Netz von Breitband-Korn SwS PL (z. B. Wartung, Netzoptimierung) finden in der Regel möglichst zwischen 00:00 03:00 Uhr und 06:00 Uhr („Wartungsfenster“) statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines KalenderjahresKalender- jahres, an denen Breitband-Korn die SwS PL Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Daten- Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der SwS PL steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die SwS PL gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Services ihrer Ser- vices entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 DUO FON KOMFORT / POWER / SPEED / TOP SPEED FTTH DUO MEGA SPEED FTTH 98,5 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: Verfügbarkeit in Prozent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Minuten eines Betriebsjahres (Gesamtzahl Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Bereitstellung) abzüglich der Anzahl der Minuten des Jahres – Minuten Betriebsjahres während der Nichtverfügbarkeit) / das Produkt nicht verfügbar ist, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten des Jahres Betriebs- jahres multipliziert mit 100. Die nicht verfügbare Zeit wird anhand der Stö- rungsticket-Aufzeichnungen der durch SwS PL zu vertretenden Störungen er- mittelt. Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft SwS PL auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn SwS PL nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag Folge- tag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten festgeleg- ten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher Ver- braucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung Abwei- chung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn SwS PL geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnenanzu- rechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden hinaus- gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Schadenser- satz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornSwS PL, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornSwS PL, sofern dieser diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz Ab- satz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Ent- schädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn SwS PL in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft finden in der Regel zwischen 00:00 zwi- schen 02:00 Uhr und 06:00 05:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die Gesellschaft gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 Internet 99,5 % Sprach-Dienste 97,50 Telefon 99,5 % TV 99,5 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl der Minuten des Jahres minus Ausfallzeit in Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres = Verfügbarkeit Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx z. B. in Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn der Gesellschaft nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn denn, der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleich- bleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß Ab- weichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn gegenüber der Gesellschaft geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz Schadens- ersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädi- gung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Korn, sofern dieser der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Die Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent V1 | 12/2021 der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleich- bleibendem monatlichem Entgelt. Xxxxxx Xxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx Tel. 00000 000 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Nord-Ostsee Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Geschäftsführung: Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Flensburg, HRA 9513 FL USt-IdNr. DE317971916 Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz Ab- satz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb inner- halb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung Akti- vierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzö- gerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Die Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleich- bleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: amtswerke-eggebek.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Stadtwerke Greven finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn die Stadtwerke Greven Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Stadtwerke Greven steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn gewährleistet Die Stadtwerke Greven gewährleisten eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 97,00 % Sprach-Dienste 97,50 95,00 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn den Stadtwerken Greven nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn den Stadtwerken Greven geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornden Stadtwerken Greven, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornden Stadtwerken Greven, sofern dieser diese die Verzögerung zu vertreten hathaben, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn den Stadtwerken Greven in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn der Stadtwerke Greven eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn xxxxx://xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx (siehe Punkt Hardware) informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn den Stadtwerken Greven zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn den Stadtwerken Greven genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn den Stadtwerken Greven freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält Die Stadtwerke Greven behalten sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn den Stadtwerken Greven keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: www.stadtwerke-greven.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft finden in der Regel zwischen 00:00 02:00 Uhr und 06:00 05:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines KalenderjahresKalen- derjahres, an denen Breitband-Korn die Gesellschaft Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehenstellt. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Gesellschaft steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die Gesellschaft gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 Internet 99,5 % Sprach-Dienste 97,50 Telefon 99,5 % TV 99,5 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl der Minuten des Jahres minus Ausfallzeit in Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres = Verfügbarkeit Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx z. B. in Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn der Gesellschaft nicht innerhalb von zwei Kalendertagen Kalenderta- gen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn denn, der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichblei- bendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher Xxxxxx xẍxxx ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß Abwei- chung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn gegenüber der Gesellschaft geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Ent- schädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: Entschädigung beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichblei- bendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Ent- schädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn der Gesell- schaft in den Fällen Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: Entschädigung beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichblei- bendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: stadtwerke-barmstedt.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn die Gesellschaft Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Gesellschaft steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet Die Gesellschaft gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 Internet 98% Sprach-Dienste 97,50 Telefon 98% Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbarkeit) Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Gründe  Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn der Gesellschaft nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn der Gesellschaft geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: • beträgt  10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn der Gesellschaft in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • beträgt  10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.,

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Samples: dacor.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn FSW finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn FSW Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn FSW steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet FSW gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 97,00 % Sprach-Dienste 97,50 95,00 % Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der NichtverfügbarkeitNichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Gründe  Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn FSW nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn FSW geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornFSW, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: 10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornFSW, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn FSW in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: 10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.Stand 01.12.2021

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Samples: www.fairspeed.net

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn Bisping finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Stand: 09/2022 Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn Bisping Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 Seite 5/ 8 Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Bisping steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet Bisping gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit Ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 % zu 97,0 %. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbarkeit) Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft von Bisping auftreten, x.X.xx z. X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn Bisping nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn Bisping geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornBisping, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornBisping, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn Bisping in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.,

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Samples: breitband.bisping.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn FGW finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn FGW Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn FGW steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn FGW gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 97,00 % Sprach-Dienste 97,50 95,00 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn FGW nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn FGW geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornFGW, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornFGW, sofern dieser diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn FGW in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn FGW eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn xxxxx://xxx.xxxxxx- xx.xx/xxxxxxxx/xxxxxx informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn FGW zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn FGW genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn FGW freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn FGW behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt Datenschutzhinweise Gewerbe Die Feuchter Gemeindewerke GmbH (FGW) verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlagen bilden u.a. das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von BreitbandEU-Korn keinen Anschlussrouter wünschtDatenschutzgrundverordnung (DS-GVO), hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werdendas Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) und das Telemediengesetz (TMG).

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Samples: Auftrag Komdsl Gewerbe

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft finden in der Regel zwischen 00:00 20 Uhr und 06:00 6 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn die Gesellschaft Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % Prozent auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Gesellschaft steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet Die Gesellschaft gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 LEO Home+ Tarife > 98 % Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbarkeit). Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, für Reparaturen • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx z. X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder in Fällen höherer Fälle höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn der Gesellschaft nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 fünf Euro oder 10 zehn Prozent und • ab dem fünften fünften Tag 10 zehn Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. 0168_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET Privatkunden | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 8/9 Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn der Gesellschaft geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnenEntschädigung anzu- rechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt 10 zehn Euro beziehungsweise oder • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen geschehen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen Geschehen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornder Gesellschaft, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 zehn Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn der Gesellschaft in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt 10 Euro beziehungsweise zehn Euro, oder • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: leonet.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten Planbare Aktivitäten im Netz von Breitband-Korn SwS PL (z. B. Wartung, Netzoptimierung) finden in der Regel möglichst zwischen 00:00 03:00 Uhr und 06:00 Uhr („Wartungsfenster“) statt. Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines KalenderjahresKalender- jahres, an denen Breitband-Korn die SwS PL Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Daten- Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der SwS PL steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Breitband-Korn Die SwS PL gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 % Sprach-Dienste 97,50 SURF CLEVER / KOMFORT / POWER FTTC 98,5 % Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: Verfügbarkeit in Prozent errechnet sich aus der Gesamtzahl der Minuten eines Betriebsjahres (Gesamtzahl Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Bereitstellung) abzüglich der Anzahl der Minuten des Jahres – Minuten Betriebsjahres während der Nichtverfügbarkeit) / das Produkt nicht verfügbar ist, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten des Jahres Betriebs- jahres multipliziert mit 100. Die nicht verfügbare Zeit wird anhand der Stö- rungsticket-Aufzeichnungen der durch SwS PL zu vertretenden Störungen er- mittelt. Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft SwS PL auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder • in Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung von Breitband-Korn SwS PL nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag Folge- tag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung zu vertreten. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten festgeleg- ten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher Ver- braucher eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung Abwei- chung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn SwS PL geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung anzurechnenanzu- rechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden hinaus- gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Schadenser- satz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornSwS PL, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Korn, sofern dieser die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn SwS PL in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn der Rehnig Group finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn die Rehnig Group Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn der Rehnig Group steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet Die Rehnig Group gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 Internet 98% Sprach-Dienste 97,50 Telefon 98% TV 98% Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres – Nichtverfügbarkeit) Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: - geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, - Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Gründe - Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft Rehnig Group auftreten, x.X.xx z.B. in Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder - in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn der Rehnig Group nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: - am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und - ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn der Rehnig Group geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-Kornder Rehnig Group, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: • beträgt - 10 Euro beziehungsweise - 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-Kornder Rehnig Group, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn der Rehnig Group in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • beträgt - 10 Euro beziehungsweise - 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: www.rehnig.de

Wartung und Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten im Netz von Breitband-Korn SmartService finden in der Regel zwischen 00:00 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Breitband-Korn SmartService Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und Daten-Dienste) für für einen Kunden zur Verfügung Verfügung stehen. Die Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von Breitband-Korn SmartService steht grundsätzlich grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur VerfügungVerfügung. Breitband-Korn gewährleistet SmartService gewährleistet eine jährlichejährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit der Verfügbarkeit ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: Daten-Dienste 97,50 97,00 % Sprach-Dienste 97,50 95,00 % Die Verfügbarkeit Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der NichtverfügbarkeitNichtverfügbarkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigtberücksichtigt: geplante Unterbrechungen des Dienstes für für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische Gründe • Gründe  Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft auftreten, x.X.xx Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden oder in Fällen höherer Fällen höherer Gewalt Wird eine Störung Störung von Breitband-Korn SmartService nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn der Verbraucher hat die Störung Störung zu vertreten. Die Höhe Höhe der Entschädigung Entschädigung regelt sich wie folgt: am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher höher ist. Beruht die vollständige vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Verbraucher eine Entschädigung Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber Breitband-Korn SmartService geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von Breitband-KornSmartService, sofern dieser diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: 10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von Breitband-KornSmartService, sofern dieser diese die Verzögerung Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für für jeden weiteren Tag der VerzögerungVerzögerung. Das Recht des Verbrauchers, einen über über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Breitband-Korn SmartService in den Fällen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumtversäumt, kann der Verbraucher für für jeden versäumten versäumten Termin eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis Versäumnis des Termins zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: 10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens Breitband-Korn eine kompatible Anschlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf oder Miete angeboten. Kunden können sich dazu telefonisch unter 09263/974188 bei Breitband-Korn informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von Breitband- Korn zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von Breitband- Korn genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von Breitband-Korn freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Breitband-Korn behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung) Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde von Breitband-Korn keinen Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Kundeneigene Hardware kann nicht supportiert werden.

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Samples: mein.smartservice.de