Wartungsausschluss. 31.1 Proact ist nicht verpflichtet Unterstützungsleistungen zu erbringen, wenn eine Fehlfunktion oder ein Mangel auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: 31.1.1 vor Vertragsbeginn bestehende Mängel; 31.1.2 versteckten Konstruktionsfehler; 31.1.3 dem Gebrauch von Unterstütztem Equipment in Verbindung mit Gegenständen, die nicht von Proact geliefert wurden oder deren Nutzung von Proact nicht genehmigt wurde; 31.1.4 jedwede Wartung, Änderung, Modifikation, oder Anpassung des Unterstützten Equipments, die nicht von Proact durchgeführt oder schriftlich genehmigt wurde; 31.1.5 vertragswidrigen oder fahrlässigen Umgang entgegen den Herstellerempfehlungen oder Missbrauch des Unterstützten Equipments; oder 31.1.6 die Nichteinhaltung von „Best Practice“-Anforderungen in Bezug auf die Umgebungsbedingungen des Unterstützten Equipments (insbesondere Temperaturregelung, Feuchtigkeit und Stromversorgung). 31.2 Soweit nicht vertraglich gesondert geregelt, sind Verbrauchsgegenstände (insbesondere Wechselspeicher und Akkus) und/oder Betriebssysteme oder andere auf dem unterstützten Equipment installierte Software von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen. 31.3 Falls Proact Unterstützungsleistungen erbringt und sich später herausstellt, dass diese für die Folgen von den unter 31.1.1 bis 31.1.6 genannten Fällen erfolgte, ist Proact berechtigt, diese Leistungen zu ihrem jeweils geltenden Tagessatz abzurechnen. 31.4 Proact ist nicht zur Erbringung von Support Services verpflichtet, wenn die Erbringung der Support Services durch Proact den Erwerb von Supportleistungen des Originalherstellers beinhalten würde und dem Kunden der Anspruch auf Erhalt dieser Supportleistungen aus irgendeinem Grund entzogen wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wartungsausschluss. 31.1 Proact ist nicht verpflichtet Unterstützungsleistungen zu erbringen, wenn eine Fehlfunktion oder ein Mangel auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
31.1.1 vor Vertragsbeginn bestehende Mängel;
31.1.2 versteckten Konstruktionsfehler;
31.1.3 dem Gebrauch von Unterstütztem Equipment in Verbindung mit Gegenständen, die nicht von Proact geliefert wurden oder deren Nutzung von Proact nicht genehmigt wurde;
31.1.4 jedwede Wartung, Änderung, Modifikation, oder Anpassung des Unterstützten Equipments, die nicht von Proact durchgeführt oder schriftlich genehmigt wurde;
31.1.5 vertragswidrigen oder fahrlässigen Umgang entgegen den der Herstellerempfehlungen oder Missbrauch des Unterstützten Equipments; oder
31.1.6 die Nichteinhaltung von „Best Practice“-Anforderungen in Bezug auf die Umgebungsbedingungen Umge- bungsbedingungen des Unterstützten Equipments (insbesondere TemperaturregelungTemperaturrege- lung, Feuchtigkeit und Stromversorgung).
31.2 Soweit nicht vertraglich gesondert geregelt, sind Verbrauchsgegenstände (insbesondere Wechselspeicher und Akkus) und/oder Betriebssysteme oder andere auf dem unterstützten Equipment installierte Software von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
31.3 Falls Proact Unterstützungsleistungen erbringt und sich später herausstellt, dass diese für die Folgen von den unter 31.1.1 bis 31.1.6 genannten Fällen erfolgte, ist Proact berechtigt, diese Leistungen zu ihrem jeweils geltenden Tagessatz abzurechnen.
31.4 Proact ist nicht zur Erbringung von Support Services verpflichtet, wenn die Erbringung der Support Services durch Proact den Erwerb von Supportleistungen des Originalherstellers beinhalten be- inhalten würde und dem Kunden der Anspruch auf Erhalt dieser Supportleistungen aus irgendeinem ir- gendeinem Grund entzogen wurde.
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Wartungsausschluss. 31.1 Proact ist nicht verpflichtet Unterstützungsleistungen zu erbringen, wenn eine Fehlfunktion oder ein Mangel auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
31.1.1 vor Vertragsbeginn bestehende Mängel;
31.1.2 versteckten Konstruktionsfehler;
31.1.3 dem Gebrauch von Unterstütztem Equipment in Verbindung mit Gegenständen, die nicht von Proact geliefert wurden oder deren Nutzung von Proact nicht genehmigt wurde;
31.1.4 jedwede Wartung, Änderung, Modifikation, oder Anpassung des Unterstützten Equipments, die nicht von Proact durchgeführt oder schriftlich genehmigt wurde;
31.1.5 vertragswidrigen oder fahrlässigen Umgang entgegen dem Vertrag oder den Herstellerempfehlungen oder Missbrauch des Unterstützten EquipmentsHerstellerempfehlungen; oder
31.1.6 die Nichteinhaltung von „Best Practice“-Anforderungen in Bezug auf die Umgebungsbedingungen des Unterstützten Equipments (insbesondere Temperaturregelung, Feuchtigkeit und Stromversorgung).
31.2 Soweit nicht vertraglich gesondert geregelt, sind Verbrauchsgegenstände (insbesondere Wechselspeicher und Akkus) und/oder deren Betriebssysteme oder andere auf dem unterstützten Unterstützten Equipment installierte Software von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
31.3 Falls Proact Unterstützungsleistungen erbringt und sich später herausstellt, dass diese für die Folgen von aus den unter 31.1.1 bis 31.1.6 (Wartungsausschluss) genannten Fällen erfolgte, ist Proact berechtigt, diese Leistungen zu ihrem jeweils geltenden Tagessatz abzurechnen.
31.4 Proact ist nicht zur Erbringung von Support Services verpflichtet, wenn die Erbringung der Support Services durch Proact den Erwerb von Supportleistungen des Originalherstellers beinhalten würde und dem Kunden der Anspruch auf Erhalt dieser Supportleistungen aus irgendeinem Grund entzogen wurde.
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Wartungsausschluss. 31.1 Proact ist nicht verpflichtet Unterstützungsleistungen zu erbringen, wenn eine Fehlfunktion oder ein Mangel auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
31.1.1 vor Vertragsbeginn bestehende Mängel;
31.1.2 versteckten Konstruktionsfehler;
31.1.3 dem Gebrauch von Unterstütztem Equipment in Verbindung mit Gegenständen, die nicht von Proact geliefert wurden oder deren Nutzung von Proact nicht genehmigt wurde;
31.1.4 jedwede Wartung, Änderung, Modifikation, oder Anpassung des Unterstützten Equipments, die nicht von Proact durchgeführt oder schriftlich genehmigt wurde;
31.1.5 vertragswidrigen oder fahrlässigen Umgang entgegen den Herstellerempfehlungen oder Missbrauch des Unterstützten Equipments; oder
31.1.6 die Nichteinhaltung von „Best Practice“-Anforderungen in Bezug auf die Umgebungsbedingungen Umge- bungsbedingungen des Unterstützten Equipments (insbesondere TemperaturregelungTemperaturrege- lung, Feuchtigkeit und Stromversorgung).
31.2 Soweit nicht vertraglich gesondert geregelt, sind Verbrauchsgegenstände (insbesondere Wechselspeicher und Akkus) und/oder Betriebssysteme oder andere auf dem unterstützten Equipment installierte Software von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
31.3 Falls Proact Unterstützungsleistungen erbringt und sich später herausstellt, dass diese für die Folgen von den unter 31.1.1 bis 31.1.6 genannten Fällen erfolgte, ist Proact berechtigt, diese Leistungen zu ihrem jeweils geltenden Tagessatz abzurechnen.
31.4 Proact ist nicht zur Erbringung von Support Services verpflichtet, wenn die Erbringung der Support Services durch Proact den Erwerb von Supportleistungen des Originalherstellers beinhalten be- inhalten würde und dem Kunden der Anspruch auf Erhalt dieser Supportleistungen aus irgendeinem ir- gendeinem Grund entzogen wurde.
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