Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Xxxxxxx 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen der Datenbank). Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesichert. Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit ohne gesonderte Berechnung zu Ende geführt.
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Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags von Montag bis Donnerstag 08.00 jeweils von 08:00 Uhr bis 17.00 17:00 Uhr und am Xxxxxxx 08.00 von 08:00 Uhr bis 15.30 15:30 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeberder Auftraggeberin. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers durch die Auftraggeberin bis zur Kontaktaufnahme einer Technikerin bzw. eines Technikers mit der Auftraggeberin. Die:Der Auftragnehmer Auftragnehmer:in beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung Fehler- behebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen der Datenbank). Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern so- fern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesichertStunden. Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit Wartungsbereit- schaftszeit ohne gesonderte Berechnung gesondertes Entgelt zu Ende geführt.
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Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr Xxxxxxx 8:00 bis 17.00 Uhr und Xxxxxxx 08.00 Uhr bis 15.30 17:00 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-IT- Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen der Datenbank). Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal -maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesichert. Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit ohne gesonderte Berechnung zu Ende geführt.
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Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags von Montag bis Donnerstag 08.00 je- weils von 08:00 Uhr bis 17.00 17:00 Uhr und am Xxxxxxx 08.00 von 08:00 Uhr bis 15.30 15:30 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen der Datenbank)Aktion. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern so- fern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesichert. Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit Wartungsbereitschafts- zeit ohne gesonderte Berechnung gesondertes Entgelt zu Ende geführt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen
Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags von Montag bis Donnerstag 08.00 je- weils von 08:00 Uhr bis 17.00 17:00 Uhr und am Xxxxxxx 08.00 von 08:00 Uhr bis 15.30 15:30 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen Abholung der Datenbankdefekten IT-Kompo- nente zur Reparatur). Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern so- fern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesicherteinen Arbeitstag („next business day“). Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit Wartungsbereitschafts- zeit ohne gesonderte Berechnung gesondertes Entgelt zu Ende geführt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Hardware
Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags von Montag bis Donnerstag 08.00 je- weils von 08:00 Uhr bis 17.00 17:00 Uhr und am Xxxxxxx 08.00 von 08:00 Uhr bis 15.30 15:30 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zur Kontaktaufnahme eines Technikers mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen der Datenbank). Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern so- fern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesichertStunden. Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit Wartungsbereitschafts- zeit ohne gesonderte Berechnung gesondertes Entgelt zu Ende geführt.
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Wartungsbereitschafts-, Reaktionszeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung werktags Montag bis Donnerstag 08.00 Xxxxxxx 8:00 Uhr bis 17.00 Uhr und Xxxxxxx 08.00 Uhr bis 15.30 17:00 Uhr. In dieser Zeit (Wartungsbereitschaftszeit) ist auch die Hotline besetzt zu halten. Eine vorbeugende Wartung bzw. ein Versionswechsel erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer beginnt mit der Störungsbehebung bzw. Korrektur oder Fehlerbehebung während der Wartungsbereitschaftszeit so rasch wie möglich, bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 spätestens jedoch mit Ablauf der nachstehenden Reaktionszeit. Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bis zum Eintreffen eines Technikers bei der fehlerhaften IT-IT- Komponente zur Aufnahme der Reparaturarbeiten oder einer im Interesse des Auftraggebers gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion (z.B. plötzlich auftretende Softwarefehler, nicht Erreichen Abholung der Datenbankdefekten IT-Komponente zur Reparatur). Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Telefonsupport und Fernwartung beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 2 Stunden. Die Reaktionszeit des Wartungsdienstes für Störungsbehebung vor Ort beträgt - sofern nicht anders vereinbart - maximal 4 Stunden für den Einzugsbereich jener Orte in Österreich, in denen der Auftragnehmer Wartungsstützpunkte unterhält. Für Störungsfälle außerhalb des Einzugsbereiches von Wartungsstützpunkten wird eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden unter Zurechnung der üblichen Fahrtzeit zugesichertStunden. Bereits begonnene Wartungsleistungen werden auch außerhalb der Wartungsbereitschaftszeit ohne gesonderte Berechnung zu Ende geführt.
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