Was gilt beim Lastschriftverfahren?. Ist das Einziehen des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag einge- zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider- sprechen. Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge- zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträ- ge per Rechnung anzufordern.
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