Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzes. H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesbisheri- gen Versicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 H.1.2 sowie H.1.9 und H.1.2 H.1.10 gelten nicht für Wohnwagenanhänger Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müssen, für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas), Wohn- wagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte Fortführung uneingeschränkte Fort- führung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger Fahr- zeuge mit Versicherungskennzeichen (z. X. Xxxxx), Wohnwa- genanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der ´ Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt Außer- betriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das der versicherte Fahrzeug Pkw außer Betrieb gesetzt und soll es er zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen Verträge mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteiltAußerbetriebsetzung mit- teilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte Fortführung uneingeschränkte Fortfüh- rung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas), Wohnwagenan- hänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas) sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneinge- schränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb Be- trieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten gel- ten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ge- setzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung Ruheversiche- rung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Au- ßerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen be- trägt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mo- fas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Kraftfahrversicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen zuge- lassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außer- betriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt Außerbetrieb- setzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen ver- langen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mo- fas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein einem Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt Außerbetriebset- zung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesrungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungs- schutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde Zulas- sungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt Außer- betriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungs- kennzeichen (z. B. Mofas), Wohnwagenanhänger und Oldtimer sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen zugelas- sen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteiltAußerbe- triebsetzung mitteilt und die beitragsfreie Ruheversiche- rung ausdrücklich beantragt wird. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt Außerbetriebssetzung weniger als zwei Wochen be- trägt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesbis- herigen Versicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich aus- drücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außer- betriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersi- cherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag Versicherungsver- trag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung Ruhever- sicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Au- ßerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt Außerbetrieb- setzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen ver- langen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas), Wohnwagenanhängern sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 H.1.2 sowie H.1.9 und H.1.2 H.1.10 gelten nicht für Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müssen, für Fahrzeuge mit Versiche- rungskennzeichen (z. B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb Be- trieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung Ruhe- versicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn die Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes verlangen.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten gel- ten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzei- chen (z. X. Xxxxx), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung be- trägt beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die un- eingeschränkte uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzesVersicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück- lich ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
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Samples: Kraftfahrtversicherung