Common use of Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? Clause in Contracts

Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelas- sen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer- betriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außer- betriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen. H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 bis H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müs- sen, sowie Wohnwagenanhänger, Gabelstapler, Wagnis- sen des Kfz-Handels und -Handwerks sowie bei Verträ- gen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Mai 2022 H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung ein- geschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Ausnahme der Fahrerschutzversicherung sowie des Auslandspakets (sofern zusätzlich vereinbart), - die Teilkasko, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkasko bestand. Im Autoschutzbrief besteht kein Versicherungsschutz.

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Samples: KFZ Versicherung

Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelas- sen zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag Versicherungsvertrag nicht beendetbe- endet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer- betriebsetzung Außerbetrieb- setzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, die Außer- betriebsetzung Außerbetriebsetzung be- trägt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die uneingeschränkte un- eingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangenVersiche- rungsschutzes. H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 bis und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müs- sen, sowie Wohnwagenanhänger, Gabelstapler, Wagnis- sen des Kfz-Handels und -Handwerks sowie bei Verträ- gen Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer Ver- tragsdauer als ein Jahr. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Mai 2022Jahr im Sinne von G.1.4. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung ein- geschränkten einge- schränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz Ruheversiche- rungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Ausnahme der Fahrerschutzversicherung sowie des Auslandspakets (sofern zusätzlich vereinbart)Haftpflichtversicherung, - die TeilkaskoFahrzeugteilversicherung, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- Fahrzeugvoll- oder eine Teilkasko Fahrzeugteilversicherung bestand. Im Autoschutzbrief besteht kein VersicherungsschutzH.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie ver- pflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlos- sen) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahr- zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrau- chen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Vo- raussetzungen nach D.3 leistungsfrei.

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Samples: KFZ Versicherung

Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelas- sen zugelassen werden, wird dadurch da- durch der Vertrag Versicherungsvertrag nicht beendet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer- betriebsetzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, die Außer- betriebsetzung Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen beträgt Wo- chen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangenbis- herigen Versicherungsschutzes. H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 bis und H.1.2 gelten nicht für FahrzeugeFahr- zeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müs- senmüssen, sowie Wohnwagenanhänger, Gabelstapler, Wagnis- sen des Kfz-Handels und -Handwerks sowie bei Verträ- gen Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Mai 2022Jahr im Sinne von G.1.4. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung ein- geschränkten Versicherungsschutzeingeschränkten Ver- sicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Ausnahme der Fahrerschutzversicherung sowie des Auslandspakets (sofern zusätzlich vereinbart)Haftpflichtversicherung, - die TeilkaskoFahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahrzeug versicherte Fahr- zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- Fahrzeugvoll- oder eine Teilkasko Fahrzeugteilversicherung bestand. Im Autoschutzbrief besteht kein VersicherungsschutzH.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflich- tet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzu- stellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraus- setzungen nach D.3 leistungsfrei.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt später wieder zugelas- sen zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer- betriebsetzung Außerbetriebset­ zung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, - die Außer- betriebsetzung Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei 2 Wochen beträgt oder - Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangenbis­ herigen Versicherungsschutzes. H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 bis und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müs- sen, sowie Wohnwagenanhänger, Gabelstapler, Wagnis- sen des Kfz-Handels und -Handwerks Wohn­ wagenanhänger sowie bei Verträ- gen Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer einer vereinbarten Laufzeit von weniger als ein einem Jahr. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung F1P333 X Umfang der Ruheversicherung B FZ 1 (AKB 201501.08.2020) Ausgabe 9. Mai 20223002AVF024 D H.1.4 Mit Während das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, haben Sie mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung ein- geschränkten eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Ausnahme der Fahrerschutzversicherung sowie des Auslandspakets (sofern zusätzlich vereinbart)Haftpflichtversicherung, - die TeilkaskoTeilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkasko Teilkaskoversicherung bestand. Im Autoschutzbrief besteht kein VersicherungsschutzIhre Pflichten bei der Ruheversicherung H.1.5 Während der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgara­ ge) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem ab­ geschlossenen Hofraum) dauerhaft abstellen. Außerhalb die­ ser Räumlichkeiten dürfen Sie das Fahrzeug nicht gebrau­ chen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraus­ setzungen nach D.2 leistungsfrei.

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Samples: KFZ Versicherung

Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelas- sen zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag Versicherungsvertrag nicht beendet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer- betriebsetzung Außerbetriebset- zung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, die Außer- betriebsetzung Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die uneingeschränkte uneinge- schränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangenVersicherungsschut- zes. H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 bis und H.1.2 gelten nicht für FahrzeugeFahr- zeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen müs- senmüssen, sowie Wohnwagenanhänger, Gabelstapler, Wagnis- sen des Kfz-Handels und -Handwerks sowie so- wie bei Verträ- gen Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Mai 2022Jahr im Sinne von G.1.4. H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung ein- geschränkten eingeschränk- ten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Ausnahme der Fahrerschutzversicherung sowie des Auslandspakets (sofern zusätzlich vereinbart)Haftpflichtversicherung, - die TeilkaskoFahrzeugteilversicherung, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- Fahrzeugvoll- oder eine Teilkasko Fahrzeugteilversicherung bestand. Im Autoschutzbrief besteht kein VersicherungsschutzH.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflich- tet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstell- platz (z.B. einem abgeschlossenen Hofraum oder einem sonstigen, nicht frei zugänglichen Gelände) nicht nur vor- übergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leis- tungsfrei.

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