Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetrieb- setzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzes verlangen.
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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb Be- trieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzes Versicherungsschutzes verlangen.
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Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt später wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebset zung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, - die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei 2 Wochen beträgt oder - Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzes verlangenbis herigen Versicherungsschutzes.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie beitrags- freie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- setzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, die Außerbetrieb- setzung Außerbe- triebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die uneingeschränkte uneinge- schränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzes verlangenVersicherungsschutzes.
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Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?. Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde Zulassungsbehör- de uns die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn es sei denn, die Außerbetrieb- setzung Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche- rungsschutzes verlangenVersicherungsschutzes.
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Samples: KFZ Versicherung