Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbe- handlung wegen Krankheit oder den Folgen eines Unfalles. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch – Schwangerschaft und Entbindungen, sofern die Schwan- gerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes einge- treten ist. – medizinisch notwendige Behandlungen wegen Be- schwerden während der Schwangerschaft. – Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche. – Fehlgeburten. – medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. Was wir im Versicherungsfall genau leisten, lesen Sie unter Ziffer 2. Bitte lesen Sie auch Xxxxxx 3 aufmerksam durch. Hier ist geregelt, wann wir nicht leisten, selbst wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. – Tod.
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Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbe- handlung wegen Krankheit oder den Folgen eines Unfalles. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endeten- det, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch – − Schwangerschaft und Entbindungen, sofern die Schwan- gerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes einge- treten ist. – − medizinisch notwendige Behandlungen wegen Be- schwerden Beschwer- den während der Schwangerschaft. – − Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche. – − Fehlgeburten. – − medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. − Tod. Was wir im Versicherungsfall genau leisten, lesen Sie unter Ziffer 2. Bitte lesen Sie auch Xxxxxx 3 aufmerksam durch. Hier ist geregelt, wann wir nicht leisten, selbst wenn der Versicherungsfall Versiche- rungsfall eingetreten ist. – Tod.
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Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbe- handlung Heil- behandlung wegen Krankheit oder den Folgen eines Unfalles. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch – − Schwangerschaft und Entbindungen, sofern die Schwan- gerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes einge- treten ist. – − medizinisch notwendige Behandlungen wegen Be- schwerden Beschwer- den während der Schwangerschaft. – − Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche. – − Fehlgeburten. – − medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. Was wir im Versicherungsfall genau leisten, lesen Sie unter Ziffer 2. Bitte lesen Sie auch Xxxxxx 3 aufmerksam durch. Hier ist geregelt, wann wir nicht leisten, selbst wenn der Versicherungsfall Versiche- rungsfall eingetreten ist. – − Tod.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Rahmenvertrag Über Die Organisation Von Geschäftsreisen Zugrunde Liegt
Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbe- handlung wegen Krankheit oder den Folgen eines Unfalles. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endeten- det, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch – − Schwangerschaft und Entbindungen, sofern die Schwan- gerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes einge- treten ist. – − medizinisch notwendige Behandlungen wegen Be- schwerden Beschwer- den während der Schwangerschaft. – − Frühgeburten bis zur Vollendung der 36. SchwangerschaftswocheSchwanger- schaftswoche. – − Fehlgeburten. – − medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. − Tod. Was wir im Versicherungsfall genau leisten, lesen Sie unter Ziffer 2. Bitte lesen Sie auch Xxxxxx 3 aufmerksam durch. Hier ist geregelt, wann wir nicht leisten, selbst wenn der Versicherungsfall Versi- cherungsfall eingetreten ist. – Tod.
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