Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 3 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die Versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte Versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, Für die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte zu erteilen.von
7.5 Hat Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder Versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
7.6 Während des Rentenbezugs können wir einmal im Jahr ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, auch wenn dass die Versicherte Person lebt. Versäumen Sie die rechtzeitige Vorlage der Lebensbescheinigung gemäß Punkt 2.2.3.2, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Der Tod der Versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Die Nachweise sind uns im Original ein- zureichen. Entstehende Kosten trägt derjenige, der Unfall schon angezeigt wardie Versicherungsleistung beansprucht. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassenZu Unrecht erhaltene Renten sind zurückzuzahlen.
Appears in 2 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehenhinzu- ziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungsträ- ger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksendenzu- rücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen anderen Anläs- sen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungs- xxxxxx und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 6.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht her- beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 6.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte ver- sicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 6.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person versicherte Per- son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten Ko- sten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstaus- falles tragen wir.
7.4 6.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren Anlässen – anderen Anläs- sen - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Ver- sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen erfor- derlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 6.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden fünf Tagen zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffenDie Meldefrist von fünf Tagen beginnt erst, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen wenn Sie, die Er- ben der versicherten Person oder bezugsberechtigte Personen Kenntnis von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassendem Tod der versicherten Person und von einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegen- heiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die Wir tragen die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wirund den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
7.4 Die ÄrzteFür die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir mögli- cherweise Auskünfte von – Ärzten, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer– anderen Versichern, Versicherungsträger Versicherungsträgern und Behörden sind zu ermächtigenBehörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, alle die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
7.5 Hat Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, auch wenn ist uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen – durchführen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung Invest
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte versicher- te Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise glei- xxxx Xxxxx erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch da- durch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden Stun- den zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 7.1. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht herbei- führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 7.2. Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte versi- cherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksendenzurück- senden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 7.3. Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich einschließ- lich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 7.4. Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungsträ- ger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 7.5. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich unver- züglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich unver- züglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werdenwer- den.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienst- ausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren Anlässen – anderen An- lässen - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt an- gezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion Obduk- tion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Gruppen Unfallversicherungsvertrag
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Abschnitt 5 geregelt. Im Folgenden werden wichtige Verhaltensregeln (Obliegenheiten) beschrieben. Die versicherte Person muss diese nach einem Unfall beachten, denn ohne die Mithilfe kann der versicherten Person kön- nen wir unsere Versicherer die Leistung nicht erbringen.
7.1 8.1. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder muss die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnun- gen befolgen und uns den Versicherer unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder 8.2. Sämtliche Angaben, um die der Versicherer die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.bittet,
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt8.3. Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies für die Prüfung der Leistungs- pflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wirund den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
7.4 Die Ärzte, 8.4. Für die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Prüfung der Leistungspflicht benötigt der Versicherer möglicherwei- se Auskünfte zu erteilen.von
7.5 Hat 8.5. Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder versicherten Person führt, ist uns dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist dem Versicherer das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion – durch einen von uns vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen – durch- führen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Terms and Bonus Program
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht herbei- führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte versicher- te Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksendenzurück- senden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich ein- schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger ,Versicherungs- xxxxxx und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte Aus- künfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte ver- sicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstausfalls tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls ggf. eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht herbei- führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehenhin- zuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich einschließ- lich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstausfalls tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungsträ- ger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 6.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht her- beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 6.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte ver- sicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 6.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstaus- falles tragen wir.
7.4 6.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren Anlässen – anderen Anläs- sen - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Ver- sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen erfor- derlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 6.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden 7 Tagen zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffenDie Meldefrist von 7 Tagen beginnt erst, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen wenn Sie, die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigte Personen Kenntnis von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassendem Tod der versicherten Person und von einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich unver- züglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich unver- züglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werdenwer- den.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen notwendi- gen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere Versichererandere Versiche- rer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Conceptif Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die Wir tragen die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wirund den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
7.4 Die ÄrzteFür die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer- anderen Versichern, Versicherungsträger Versicherungsträgern und Behörden sind zu ermächtigenBehörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, alle die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
7.5 Hat Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, auch wenn ist uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen – durchführen zu lassen.
Appears in 1 contract
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 7.1. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht herbei- führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 7.2. Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte versi- cherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksendenzurück- senden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 7.3. Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich einschließ- lich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 7.4. Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungsträ- ger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 7.5. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leis tungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beach ten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringenerbrin gen. Es ist möglich, dass Sie oder die versicherte Person die Unfallfolgen zunächst als gering einschätzen oder keine Leistungspflicht anneh men. In diesem Fall sind die Obliegenheiten unverzüglich nachzuho len, sobald der wirkliche Umfang des Gesundheitsschadens erkenn bar wird.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichtenunter richten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leis tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, Für die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir mögli cherweise Auskünfte zu erteilen.von
7.5 Hat Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden 6 Monaten ab Kenntnis des Todesfalls zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten. UV-GUV 01/2015 Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzu- ziehen und uns unterrichten, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere Versichererandere Personenversicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden 21 Tagen nach Kenntnisnahme zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Gruppen Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehenhinzu ziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person Per- son wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt behan- delt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungs xxxxxx und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden einer Woche zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Gruppen Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegen- heiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichtenunter- richten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung der Leistungs- pflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versi- cherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die Wir tragen die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wirund den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
7.4 Die ÄrzteFür die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir mögli- cherweise Auskünfte von – Ärzten, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer– anderen Versicherern, Versicherungsträger Versicherungsträgern und Behörden sind zu ermächtigenBehörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, alle die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
7.5 Hat Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, auch wenn ist uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen – durchführen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die Wir tragen die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wirund den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
7.4 Die ÄrzteFür die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, an- dere VersichererVersicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
7.5 Hat Wenn der Unfall den zum Tod zur Folgeder versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, auch wenn ist uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen – durchführen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht her- beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte ver- sicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstaus- falles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren Anlässen – anderen Anläs- sen - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Ver- sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen erfor- derlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden fünf Tagen zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffenDie Meldefrist von fünf Tagen beginnt erst, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen wenn Sie, die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigte Personen Kenntnis von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassendem Tod der versicherten Person und von einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheits- verletzung vor, wenn Sie oder die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuziehen und uns unterrichten, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte ge- forderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versi- cherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere Versichererandere Per- sonenversicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden 21 Tagen nach Kenntnisnahme zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstausfalls tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen anderen An- lässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Policy
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten.unverzüglich
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die welche die versicherte Person – (auch aus ande- ren Anlässen – anderen Anlässen) behandelt oder untersucht haben, an- dere VersichererKrankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Versicherungsträger andere Personenversicherer, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden sind zu ermächtigen, alle für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht .
7.6 Bei den einzelnen Leistungsarten sind zum Teil noch weitere Fristen zu verschaffenbeachten, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassenbei denen es sich allerdings nicht um Obliegenheiten, sondern um Anspruchsvoraussetzungen handelt.
Appears in 1 contract
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht her- beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte versi- cherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksendenzurück- senden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person versicherte Per- son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich ein- schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen anderen An- lässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versi- cherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzu- ziehen und uns unterrichten, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere Versichererandere Personenversicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden 21 Tagen nach Kenntnisnahme zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Per- son müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Mithilfe können wir unsere Leistung Leis- tung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtzu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichtenunter- richten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen bitten, müssen wahrheits- gemäß, vollständig und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragtWir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Wir tragen die notwendi- gen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wirund den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
7.4 Die Ärzte, Für die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Prüfung unserer Leistungspflicht benö- tigen wir möglicherweise Auskünfte zu erteilen.von
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden 6 Monaten zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Die Frist beginnt erst, wenn Sie, die Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Mög- lichkeit einer Unfallursächlichkeit haben. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten beauf- tragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen Personen können wir unsere Leistung nicht erbringener- bringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Die Frist von 48 Stunden beginnt mit der Kenntnis des Versicherungsnehmers oder dessen Rechtsnach- folger. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
7.6 Hat der Unfall eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) zur Folge besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung nur, wenn die Invalidität – innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und – innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2010)
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht herbei- führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichtenunterrich- ten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte versicher- te Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksendenzurück- senden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich ein- schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versiche- rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden Stun- den zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Widerrufsbelehrung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich unver- züglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich un- verzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen notwendi- gen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere Versichererandere Versiche- rer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherungsvertrag
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehenhinzu- ziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Versicherungsträ- ger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherungsvertrag
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person Per- son unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anord- nungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte versi- cherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen ent- standenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren anderen Anlässen – - behandelt oder untersucht haben, an- dere Versichererandere Ver- sicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigener- mächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion Ob- duktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen vorneh- men zu lassen.
Appears in 1 contract
Samples: Gvi Gruppen Unfallversicherung
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen können wir unsere Leistung nicht erbringen.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführtLeistungspflicht her- beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte ver- sicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person versicherte Per- son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten Ko- sten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles Verdienstaus- falles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – - auch aus ande- ren Anlässen – anderen Anläs- sen - behandelt oder untersucht haben, an- dere andere Versicherer, Versicherungsträger Ver- sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen erfor- derlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden sieben Tagen zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffenDie Meldefrist von sieben Tagen beginnt erst, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen wenn Sie, die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigte Personen Kennt- nis von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassendem Tod der versicherten Person und von einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung