Common use of Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Clause in Contracts

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.

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Samples: www.ruv.de, www.die-vrbank.de, www.alpenverein.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten An- sonsten kann die versicherte Versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.

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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person Per- son müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung Leis- tung nicht erbringen. Wir tragen Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die notwendigen Kosten versicherte Person erst dann einen Arzt hin- zuzieht und den Verdienstausfalluns unterrichtet, wenn der durch die Untersuchung entstehtwirk- liche Umfang erkennbar wird. - Die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen. Die versicherte Person ist jedoch nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen. – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - , – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann Sonst muss die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.

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Samples: www.finanzberatung-bierl.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung Un- tersuchung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigenermächti- gen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen – durchfüh- ren zu lassen.

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Samples: www.ostangler.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte versi- cherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung Untersu- chung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht un- tersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte Aus- künfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte Aus- künfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffenver- schaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.

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Samples: iframe.ostangler.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Verhaltens- regeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern Versicherungs- trägern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.

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