Common use of Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Clause in Contracts

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Blutprobe und/oder eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

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Samples: www.vb-bocholt.de, www.raiba-ke-oa.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte ver­ sicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Blutprobe und/oder eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

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Samples: www.sparda-sw.de

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte ver- sicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Blutprobe und/oder eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

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Samples: www.sparda-h.de