Common use of Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? Clause in Contracts

Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören B 10.1 diejenigen Räume innerhalb des Gebäudes, die dem Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen sowie Räume, die der Versicherungsnehmer beruflich oder gewerblich nutzt. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Per- sonen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestim- mungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.4 ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person beruflich oder gewerbliche genutzte Räume, die sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.5 privat genutzte Garagen, soweit sich diese im Umkreis von 5 km um den Versicherungsort befinden.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören B 10.1 diejenigen Räume innerhalb des Gebäudes, die dem Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung Lebens- führung ermöglichen sowie Räume, die der Versicherungsnehmer beruflich oder gewerblich nutzt. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Per- sonenPersonen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher häus- licher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestim- mungsgemäß bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen Stell- flächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.4 ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person beruflich oder gewerbliche gewerb- liche genutzte Räume, die sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.5 privat genutzte Garagen, soweit sich diese im Umkreis von 5 km um den Versicherungsort befinden.

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Samples: Hausratversicherung

Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören B 10.1 diejenigen Räume innerhalb des GebäudesRäume, die dem Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen sowie Räume, ermöglichen. Dies sind die der ausschließlich vom Versicherungsnehmer beruflich oder gewerblich nutztprivat ge- nutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Per- sonenPersonen, die mit dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung). B 10.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich ausschließ- lich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in NebengebäudenNebengebäuden einschließlich Ga- ragen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befindenbefin- den, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestim- mungsgemäß bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, FahrradkellerFahrrad- keller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.4 ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person beruflich oder gewerbliche genutzte Räume, die sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.5 privat genutzte Garagen, soweit sich diese im Umkreis von 5 km um den Versicherungsort in der Nähe des Versicherungsorts bzw. am Wohnort (politische Gemeinde) des Versicherungsnehmers oder in einer an diese angrenzende Gemeinde befinden.

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Samples: Hausratversicherung

Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören B 10.1 diejenigen Räume innerhalb des Gebäudes, die dem Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen sowie Räume, die der Versicherungsnehmer beruflich oder gewerblich nutzt. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Per- sonen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. B 10.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestim- mungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, FahrradkellerFahr- radkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.4 ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person beruflich oder gewerbliche genutzte Räume, die sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. B 10.5 privat genutzte Garagen, soweit sich diese im Umkreis von 5 km um den Versicherungsort befinden.

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