Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl? Musterklauseln

Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen wurde. Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, sorgen wir für Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit Taxi, Mietwa- gen oder Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:
Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen wurde.
Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir organisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder ge- stohlen wurde. Für Leistungen, die an den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs geknüpft sind, gilt: Regelmäßiger Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug normalerweise eingesetzt wird. Im Regelfall ist das Ihr im Handelsregister eingetragener Firmensitz. Soweit das Fahr- zeug einem Ihrer Mitarbeiter fest zugeordnet und zum ständigen - auch privaten - Gebrauch überlassen ist, ist regelmäßiger Standort der Wohnsitz dieses Mitarbeiters. Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, organisieren wir für Sie Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug z.B. auch mit einem Taxi, Ersatzwagen oder dem Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:
Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne, einen Unfall oder das Fahrzeug wurde gestohlen. • Die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs kann nicht innerhalb von 60 Minuten ab Eintreffen des Pannenhilfsfahrzeugs wieder her- gestellt werden. • Regelmäßiger Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug normalerweise eingesetzt wird. Im Regelfall ist das Ihr im Han- delsregister eingetragener Firmensitz. Soweit das Fahrzeug ei- nem Ihrer Mitarbeiter fest zugeordnet und zum ständigen - auch privaten - Gebrauch überlassen ist, ist regelmäßiger Standort der Wohnsitz dieses Mitarbeiters. Wir erbringen dann die nachfolgenden Leistungen: Wenn das versicherte Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder gestohlen worden ist, erstatten wir folgende Fahrtkosten:

Related to Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.