Was leistet der Der Versicherer gewährt den Versicherten. Versicherungsschutz in Form der nachstehenden Versicherer? Leistungen. 1. Soforthilfe im Notfall Bei Bestehen einer konkreten Risikolage für einen Versicherten übernimmt der Ver- sicherer die Kosten des Krisendienstleisters für eine erste telefonische Notfall- und Krisenunterstützung in Form von: • einer Experteneinschätzung zur geschilderten Lage, • Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, • Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Ursachenermittlung sowie • einer ersten Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Eine konkrete Risikolage liegt vor, wenn aus Sicht eines Versicherten der tatsächliche oder der künftige Eintritt eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4. auf- grund der objektiven Umstände zu vermuten ist. Hinsichtlich der Kosten für die Soforthilfe im Notfall fällt weder ein Selbstbehalt an noch werden diese Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet.
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Application, Cyber Insurance Agreement