Was sind deine Pflichten (sogenannte „Obliegenheiten“)? Musterklauseln

Was sind deine Pflichten (sogenannte „Obliegenheiten“)?. Wir versprechen Dir einiges. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn du diese Pflichten verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 und 10 genau geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein oder dir kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffern 6, 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Kfz-Haftpflichtversicherung die folgenden Pflichten: • Keine Teilnahme an illegalen Rennen: Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, die behördlich nicht genehmigt sind und bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. • Anzeigepflicht und Führung des Rechtsstreits: Einen Versicherungsfall musst du uns innerhalb einer Woche anzeigen. Werden gegen dich Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht, musst du uns dies in- nerhalb einer Woche nach Geltendmachung anzeigen. Du musst uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir dürfen in deinem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen. Diesem musst du Vollmacht sowie alle erforderli- chen Auskünfte und Unterlagen geben.
Was sind deine Pflichten (sogenannte „Obliegenheiten“)?. Wir versprechen dir einiges. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn du diese Pflichten verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teil- weise leistungsfrei sein oder dir kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffern 6, 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Kaskoversicherung die folgenden Pflichten: • Kurz nach Vertragsschluss musst du uns aussagekräftige Fotos über eine von uns zur Verfügung gestellte digitale Anwendung senden. Dies umfasst Fotos vom Heck, der Front (jeweils mit dem Kennzeichen) und den beiden Sei- ten deines Fahrzeugs. Dies umfasst auch die Pflicht, Vorschäden anzugeben. • Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs musst du unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Du musst unsere Weisungen befolgen, soweit dir dies zumutbar ist. • Bei Entwendung des Fahrzeugs musst du dies uns und der Polizei unverzüglich anzeigen.
Was sind deine Pflichten (sogenannte „Obliegenheiten“)?. Wir versprechen dir einiges. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn du diese Pflichten verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teil- weise leistungsfrei sein oder kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffern 6, 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Mobilitätsgarantie die folgenden Pflichten: • Da wir auch zur Leistung verpflichtet sind, wenn der Fahrer krank wird oder verstirbt, benötigen wir möglicherweise Auskünfte von: o Ärzten, die dich oder die Fahrer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behandeln oder untersucht ha- ben, o anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Du musst es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
Was sind deine Pflichten (sogenannte „Obliegenheiten“)?. Wir haben dir einiges versprochen. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn du diese Pflichten verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein oder kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffer 6, 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Fahrerschutzversiche- rung die folgenden Pflichten: • Der Fahrer muss während der Fahrt einen Sicherheitsgurt angelegt haben. • Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, musst du unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. • Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die dich vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. Du musst es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dies gilt auch für erforderliche Auskünfte von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. • In manchen Fällen kann es für uns erforderlich sein, Ärzte zu beauftragen, damit wir prüfen können, ob und inwie- weit wir unsere Leistung erbringen. Von diesen Ärzten musst du dich dann untersuchen lassen. Wir tragen dann aber die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Du hilfst uns dabei, unsere Prüfungen möglichst schnell abzuschließen. • Soweit es dir zumutbar ist, musst du deine Genesung und Rehabilitation durch einen Dienstleister unserer Xxxx unterstützen lassen. • Falls wegen deines Personenschadens Ansprüche gegen Dritte möglich sind, hilfst du uns dabei, diese zu ermit- teln oder durchzusetzen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.