WAS SIND DIE WESENTLICHEN GEMEINSAMKEITEN Musterklauseln
WAS SIND DIE WESENTLICHEN GEMEINSAMKEITEN. UND UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN BESTEHENDEN FONDS UND DEN LUX-FONDS? Die bestehenden Fonds unterliegen den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs unter der Aufsicht der Financial Conduct Authority (FCA). Die Lux-Fonds werden von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) im Großherzogtum Luxemburg überwacht. Dies bedeutet, dass es aufgrund der geringfügig unterschiedlichen Fondsstrukturen und der jeweiligen Aufsichtsbehörden viele Ähnlichkeiten und einige Unterschiede geben wird. Wichtig ist, dass das Niveau der regulatorischen Aufsicht durch die CSSF als gleichwertig mit dem der FCA angesehen wird. Einen Vergleich der Merkmale der beiden Fondsarten im Vereinigten Königreich und im Großherzogtum Luxemburg sowie der entsprechenden Vorschriften entnehmen Sie bitte Anhang 1. Die Lux-Fonds verfolgen das gleiche oder ein sehr ähnliches Anlageverfahren, wie es derzeit bei der Verwaltung Ihrer Anlage eingesetzt wird. Obwohl die Lux-Fonds in Bezug auf Anlagestrategie, das Anlageverfahren und verbundene Risiken den bestehenden Fonds gleichen, gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Formulierung der Anlageziele und der Anlagepolitik. Der überarbeitete Wortlaut enthält zusätzliche Informationen über die Art und Weise, wie die Lux-Fonds verwaltet werden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Verwaltung in der Praxis. Es wird keine Neugewichtung der Fonds als Folge der Übertragungen geben. Daneben gibt es einige Unterschiede zwischen den operativen und administrativen Merkmalen der bestehenden Fonds und der Lux-Fonds. Diese sind nachstehend beschrieben. Einen detaillierten Vergleich der bestehenden Fonds und der Lux-Fonds finden Sie im entsprechenden Abschnitt von Anhang 1.