Wechsel von Subunternehmern. Der Auftragnehmer wird sich ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers keiner anderen als der in dem Angebot genannten Subunternehmer zur Vertragserfüllung bedienen. Der Auftraggeber wird eine diesbezügliche Entscheidung binnen drei Wochen ab Erhalt des schriftlichen Antrages treffen und einen Wechsel von Subunternehmern nur aus wichtigen Gründen ablehnen.
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