Common use of Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung Clause in Contracts

Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung. Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis einer versicherten Person nach einem Tarif CP aufgrund des Eintritts der Versicherungspflicht gemäß § 13 Absatz 3 Teil I AVB/KK 2013, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten die Umstellung in eine Krankheitskostenteilversicherung zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht verlangen, wenn ein entsprechender Antrag binnen drei Monaten nach diesem Zeitpunkt beim Versicherer eingeht. Für Versicherungsbeginne ab 01.01.2016 besteht jedoch kein Anspruch auf Umstellung in Tarife mit Leistungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung).

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Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung. Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis einer versicherten Person nach einem Tarif CP aufgrund des Eintritts der Versicherungspflicht gemäß § 13 Absatz 3 Teil I AVB/KK 2013, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten die Umstellung in eine Krankheitskostenteilversicherung zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht verlangen, wenn ein entsprechender Antrag binnen drei Monaten nach diesem Zeitpunkt beim Versicherer eingeht. Für Versicherungsbeginne ab 01.01.2016 besteht jedoch kein Anspruch auf Umstellung in Tarife mit Leistungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung).

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