Wegeleitsystem Musterklauseln

Wegeleitsystem. Die Leistung umfasst ein dem Fahrgastaufkommen angepasstes Wegeleitsystem zur Orientierung der Fahrgäste in der Verkehrsstation.
Wegeleitsystem. Das vorhandene Wegeleitsystem an allen Bahnsteigen bestehend aus Bahnhofsnamensschil- dern, Gleisnummern und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche entspricht nur bedingt dem gül- tigen Standard der DB Station&Service AG. Die Station ist in Bahnhofskategorie 3 eingestuft. Der Gefahrenbereich ist auf allen Bahnsteigen durch einen weißen Farbstrich gekennzeichnet. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden. An den Bahnsteigenden ist das Schild „Durchgang verboten“ angebracht. Mit der Maßnahme des Bahnsteigumbaus ist gemäß RiL 513.2010 eine neue Risikoanalyse durchzuführen.
Wegeleitsystem. Ein Wegeleitsystem wird entsprechend der Aufgabenstellung und den gültigen Richtlinien geplant und realisiert. Auf den Bahnsteigen und in den Zugangsbereichen wird ein Blinden- leitsystem gemäß Ril 813 und DIN 32984 geplant und realisiert.
Wegeleitsystem. Das vorhandene Wegeleitsystem am Bahnsteig Gleis 1 und Gleis 2, bestehend aus Bahnhofsna- mensschildern, Gleisnummern und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche entspricht dem gülti- gen Standard der DB Station&Service AG. Die Station ist in Bahnhofskategorie 6 eingestuft. In die Fertigteilplatte der beiden Bahnsteige ist ein Blindleitsystem integriert. Das Blindenleitsys- tem besteht aus einem Leit- und einem Begleitstreifen. An den Zugängen befinden sich Aufmerk- samkeitsfelder. Der Gefahrenbereich ist zusätzlich mit der Markierung „Schraffur“ gekennzeich- net. Das Blindenleitsystem entspricht nur bedingt den aktuellen Richtlinien. An den Bahnsteigenden ist das Schild „Durchgang verboten“ angebracht. Mit der Maßnahme des Bahnsteigumbaus ist gemäß RiL 513.2010 eine neue Risikoanalyse durchzuführen. Die Bahnsteige sind vollständig mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet. Der Mastabstand be- trägt ca. 15 m. Die Beleuchtungsmaste sind an der Bahnsteigfertigteilplatte befestigt. Die beste- henden Wetterschutzhäuschen sind beleuchtet. Die Kabelanlagen verlaufen in einem Kabeltrog unterhalb der Bahnsteigplatten im Fundament- bereich.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.