Serviceeinrichtungen und -leistungen. 6.1.5.1 Nutzung von Verkehrsstationen Basisleistung: Zusatzleistung: Leistungen in der Verkehrsstation:
a) Zugang zur und Benützung der durch den Personenbahnsteig angebundenen Serviceeinrichtung Die Leistung umfasst den Zugang zur sowie die der durch den Personenbahnsteig angebundenen Serviceeinrichtung, wie diese speziell (z.B. hinsichtlich der Dimensionierung, Beleuchtung) dafür hergerichtet wurde, einschließlich der damit verbundenen sonstigen, öffentlich zugänglichen Anlagen für die Beförderung von Personen mit Reisezügen.
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Eine Übersicht über die Anhänge der SNNB ist unter folgendem Link verfügbar. Die Anhänge sind im jeweiligen Verzeichnis unter der entsprechenden SNNB-Kapitelnummer zu finden.
Serviceeinrichtungen und -leistungen. WLAN EVU Zug
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Die Zuordnung bestehender Verkehrsstationen zu vier Kategorien erfolgt auf Basis des vorhandenen Leis- tungsspektrums, welches in den Serviceeinrichtungen erbracht wird. Stationsneubauten sowie -umbauten werden gemäß geplanter Ausstattungskriterien und Leistungen katego- risiert.
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Die ÖBB-Infrastruktur AG bietet in ausgewählten Verkehrsstationen weitere Leistungen an. Die ÖBB-Infra- struktur AG orientiert sich dabei an der Fahrgastfrequenz und den örtlichen Verhältnissen der Verkehrsstation. Auf das Vorhandensein dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Leistungen sind z.B.: • Fahrradabstellanlagen • Parkplätze für Kfz • Park & Ride Anlagen für Kfz • Toiletten • Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Die Nutzung dieser Leistungen kann für die Fahrgäste kostenpflichtig sein.
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Die Vorlaufzeit für die Herstellung der Leistung „WLAN EVU Zug“ beträgt ab Eingang der Bestellung ca. 10 Werktage (ausgenommen Samstag). Für die Leistung „WLAN Mietflächen“ wird innerhalb von 21 Werktagen (ausgenommen Samstag) nach Bestelleingang ein Termin vor Ort zwecks Prüfung der Umsetzbarkeit vereinbart.
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Vollbremsprobe (ohne wagentechnische Untersuchung)
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Wenn die in Kapitel 7.3.4.3 genannten Nebenleistungen von Verschubmitarbeitern oder Mitarbeitern des be- trieblichen Wagendienstes durchgeführt werden, kommt das Entgelt gemäß Leistung 6.1.4.1a zur Anwendung. Werden die Leistungen von Verschubleitern mit Tfz-Bedienung durchgeführt, wird das Entgelt gemäß Leis- tung 6.1.4.1.b verrechnet. Für Leistungen, welche außerhalb der Verschuböffnungszeiten erbracht werden und/oder die Bestellung we- niger als 15 Tage vor der Leistungserbringung eingeht, kommen Zuschläge gemäß Fußnote der folgenden Tabelle „Verschubleistungen in Verschubknotenbahnhöfen“ zur Anwendung: 6.1.4.1.a Personaleinsatzstunde für sonstige Leistungen Stunde 33,75*)
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Die erforderlichen Mindestinhalte der Bestellungen von Verschubleistungen sind im Handbuch für das Sys- tem M-AMA (Modulares Auftragsmanagement) festgelegt; weitere Informationen zur Bestellung von Anlagen- bzw. Verschubleistungen (AV-Leistungen) sind in der Dokumentenablage in der Applikation M-AMA abrufbar.. Im Fall eines technischen Ausfalls des Systems M-AMA bzw. von Übertragungsstörungen können Ad-hoc- Bestellungen unter Verwendung des Bestellformulars für Verschubleistungen in den Anhängen der SNNB per Mail an die ÖBB Infrastruktur AG erfolgen. Tritt ein technischer Ausfall des Systems M-AMA bzw. eine Über- tragungsstörung an einem der unten genannten Bestelltermine auf, wird die Bestellfrist um einen Arbeitstag verlängert. Unvollständige Bestellungen werden nicht zur Bearbeitung angenommen. Fehlende Angaben bei Planbestel- lungen übermittelt der Zugangsberechtigte binnen drei Tagen nach Aufforderung durch die ÖBB-Infrastruk- tur AG, ansonsten gilt die Bestellung als nicht fristgerecht eingebracht. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch im Falle nicht plausibler oder in sich widersprüchlicher Angaben. Verschubleistungen werden gemäß Vereinbarung zwischen dem EVU und der ÖBB-Infrastruktur AG nach Maßgabe vorhandener Ressourcen erbracht, wobei die Zuteilung gemäß den unten stehenden Priorisie- rungsregeln erfolgt. Bei der Bestellung von Verschubleistungen (Neu-, Änderungs- und Abbestellungen) gelangen die Bestellfris- ten und Bestelltermine für Fahrwegkapazitätsbegehren analog zur Anwendung. Die Bestelltermine und -fristen für die Netzfahrplanperiode 2023 sind im Kapitel 4 „Zuweisung von Fahrwegkapazität“ der SNNB dargestellt. Mit dem Fahrwegkapazitätsbegehren zum Netzfahrplan müssen für alle betroffenen Betriebsstellen zumindest die geplante Zugbehandlung (z.B. Auflösen, Bei- oder Abstellung) sowie die Gruppenbildung bekannt gegeben werden. Die detaillierte Verschubleistungsbestellung gemäß der Leistungsbeschreibung (Kapitel 7.3.4.2) hat spätestens bis zum zweiten Montag im September 2022 zu erfolgen. Bestellungen für den unterjährigen Netz- fahrplan haben zu den unterjährigen Bestellterminen zu erfolgen. Verschubleistungen, die unter Einhaltung der vorgenannten Termine bestellt werden, gelten als Planbestel- lungen. Änderungen von Planbestellungen haben spätestens zu den unterjährigen Bestellterminen zu erfolgen. Vereinbarte, jedoch nicht benötigte Verschubleistungen sind rechtzeitig abzubestellen. Abbestellungen von Planbestellungen gelte...
Serviceeinrichtungen und -leistungen. Die Leistungen der ÖBB-Infrastruktur AG umfassen die Nutzung ihrer Abstell- und Manipulationsgleise sowie sonstigen technischen Einrichtungen und den Zugang zu den mit dieser Nutzung im Zusammenhang stehenden und nachfolgend definierten Leistungen (siehe Kapitel 7.3.7.3 Basisleistungen). Abstell- und Manipulationsgleise sind den Betriebsstellenbeschreibungen zu entnehmen. Zu den Leistungen Nutzung von Außenreinigungsanlagen, Autoreisezuganlagen, T-Säulen, Verwiegeanlagen sowie Anlagen zur Vorheizung/Klimatisierung finden sich Standortlisten und weitere Informationen in den An- hängen der SNNB. Die Leistungen werden nach Eingang der Bestellungen zum Netzfahrplan überprüft und dem Bedarf sowie den verfügbaren Ressourcen angepasst. Nicht in den Leistungen bzw. dem Entgelt enthalten sind allfällige Verschubleistungen, die Versorgung mit Traktionsenergie und/oder mit Energie für Vorheizen/Klimatisieren, sowie die Nutzung der hierfür erforderlichen Stromversorgungsanlagen über das Unterwerk hinaus. Punkt 32 der AGB bleibt jedenfalls unberührt.