Wegfall des versicherten Interesses (gilt nicht für die D&O-Versicherung). Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Ver- trag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
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Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung
Wegfall des versicherten Interesses (gilt nicht für die D&O-Versicherung). Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Ver- trag Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
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Samples: Hausratversicherung, Elektronikversicherung