Common use of Weisungen des Anlegers Clause in Contracts

Weisungen des Anlegers. 3.3.1 Der Förderkreis wird vorbehaltlich der in diesem Treuhandvertrag ausdrücklich geregelten Fälle das Treuhandvermögen ohne Zustimmung des Anlegers nicht veräußern, belasten, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen. Sämtliche auf Weisung des Anlegers vorgenommenen Verfügungen über das Treuhandvermögen erfolgen für Rechnung des Anlegers.

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Samples: Treuhandvertrag (Anlage 1 Zur Beitrittsvereinbarung), Treuhandvertrag

Weisungen des Anlegers. 3.3.1 Der Förderkreis wird vorbehaltlich der in diesem Treuhandvertrag Treu- handvertrag ausdrücklich geregelten Fälle das Treuhandvermögen Treuhandver- mögen ohne Zustimmung des Anlegers nicht veräußern, belasten, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen. Sämtliche auf Weisung des Anlegers vorgenommenen Verfügungen Verfü- gungen über das Treuhandvermögen erfolgen für Rechnung des Anlegers.

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Samples: Treuhandvertrag

Weisungen des Anlegers. 3.3.1 Der Förderkreis wird vorbehaltlich der in diesem Treuhandvertrag ausdrücklich geregelten Fälle das Treuhandvermögen ohne Zustimmung des Anlegers nicht veräußern, belasten, verpfänden verpfän- den oder anderweitig darüber verfügen. Sämtliche auf Weisung des Anlegers vorgenommenen Verfügungen Verfü- gungen über das Treuhandvermögen erfolgen für Rechnung des Anlegers.

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Samples: Treuhandvertrag

Weisungen des Anlegers. 3.3.1 Der Förderkreis wird vorbehaltlich der in diesem Treuhandvertrag ausdrücklich geregelten Fälle das Treuhandvermögen Treu­ handvermögen ohne Zustimmung des Anlegers nicht veräußern, belasten, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen. Sämtliche auf Weisung des Anlegers vorgenommenen vorge­ nommenen Verfügungen über das Treuhandvermögen erfolgen für Rechnung des Anlegers.

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Samples: www.westdeutsch.oikocredit.de