Weiterübermittlungen Musterklauseln

Weiterübermittlungen. Der Datenimporteur darf die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), es sei denn, der Dritte ist im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden oder erklärt sich mit der Bindung daran einverstanden. Andernfalls ist eine Weiterübermittlung durch den Datenimporteur nur in folgenden Fällen zulässig:
Weiterübermittlungen. Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union6 ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls
Weiterübermittlungen. Xxxx Xxxxxxxxxx von personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des jeweils einschlägigen Moduls der Standardvertragsklauseln. Wenn der Kunde den Sitz außerhalb der EU hat und selbst als Datenimporteur für Weitere Verantwortliche tätig wird, ist die nach Xxxxxxx 0 (x) xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx zu vereinbarende Drittbegünstigungsklausel zu Gunsten des jeweiligen Weiteren Verantwortlichen, das als Datenexporteur im Rahmen der EU-Standardvertragsklauseln tätig wird, abzuschließen.
Weiterübermittlungen. Der Datenimporteur darf die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union DQVlVVLJ VLQG LP )ROJHQGHQ Ä:dHerLDWriHtteUist EimHURaPhmLeWn WdOesXQJ³ betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden oder erklärt sich mit der Bindung daran einverstanden. Andernfalls ist eine Weiterübermittlung durch den Datenimporteur nur in folgenden Fällen zulässig:

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.