Common use of Weitere Auftragsverarbeiter Clause in Contracts

Weitere Auftragsverarbeiter. a. Der Nutzer erteilt DATEV die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbei- ter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen, insbesondere zur Feh- leranalyse betreffend das Rechenzentrum als solches. b. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.-Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen. x. XXXXX informiert den Nutzer, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Die Änderun- gen kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.- Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen. Der Nutzer kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. d. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber DATEV zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann DATEV nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsich- tigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die be- absichtigte Änderung DATEV nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Nutzer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ein- spruchs kündigen. e. Erteilt DATEV Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es DATEV, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auf- tragsverarbeiter zu übertragen.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Weitere Auftragsverarbeiter. M U S T E R a. Der Nutzer erteilt DATEV der BStBK die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbei- ter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen, insbesondere zur Feh- leranalyse Fehlerana- lyse betreffend das Rechenzentrum als solches. b. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument InfoDo- kument „Weitere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-DBGVO und Übermittlung perso- nenbezogener Daten in ein Drittland“ (Link) abrufen. Vertragsabschluss nur elektronisch über VDB-Dok.-Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen.Anwendun x. XXXXX c. BStBK informiert den Nutzer, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Die Änderun- gen Änderungen kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info„Weitere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-DB-Dok.- Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 GVO und Über- mittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“ (Link) abrufen. Der Nutzer kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. d. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber DATEV der BStBK zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann DATEV die BStBK nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsich- tigte beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die be- absichtigte beabsichtigte Änderung DATEV der BStBK nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Nutzer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ein- spruchs kündigenEinspruchs kündi- gen. e. Erteilt DATEV die BStBK Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es DATEVder BStBK, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auf- tragsverarbeiter Auftragsverar- beiter zu übertragen.

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Samples: Nutzungsvertrag

Weitere Auftragsverarbeiter. a. Der Nutzer erteilt DATEV die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbei- ter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen, insbesondere zur Feh- leranalyse Fehleranalyse betreffend das Rechenzentrum als solches. b. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.-Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen. x. XXXXX informiert den Nutzer, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Die Änderun- gen Änderungen kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.- NrDok.-Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen. Der Nutzer kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. d. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber DATEV zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann DATEV nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsich- tigte beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die be- absichtigte beabsichtigte Änderung DATEV nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Nutzer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ein- spruchs Einspruchs kündigen. e. Erteilt DATEV Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es DATEV, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auf- tragsverarbeiter Auftragsverarbeiter zu übertragen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Weitere Auftragsverarbeiter. a. Der Nutzer erteilt DATEV der BStBK die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbei- ter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen, insbesondere zur Feh- leranalyse Fehlerana- lyse betreffend das Rechenzentrum als solches. b. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument InfoDo- kument „Weitere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-DB-Dok.-Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 GVO und Übermittlung perso- nenbezogener Daten in ein Drittland“ (Link) abrufen. x. XXXXX c. BStBK informiert den Nutzer, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Die Änderun- gen Änderungen kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info„Weitere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-DB-Dok.- Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 GVO und Über- mittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“ (Link) abrufen. Der Nutzer kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. d. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber DATEV der BStBK zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann DATEV die BStBK nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsich- tigte beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die be- absichtigte beabsichtigte Änderung DATEV der BStBK nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Nutzer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ein- spruchs kündigenEinspruchs kündi- gen. e. Erteilt DATEV die BStBK Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es DATEVder BStBK, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auf- tragsverarbeiter Auftragsverar- beiter zu übertragen.

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Samples: Nutzungsvertrag