Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand Musterklauseln

Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand. 25.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Textformklau- sel. 25.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. 25.3 Diese Vertragsbedingungen können von Amadeus geändert werden, soweit hierdurch nicht Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen betroffen sind. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, soweit vorhandene Regelungen von nach Vertragsschluss erfolgten Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen sowie Änderungen der Rechtsprechung betroffen sind und hierdurch eine Regelungslücke entsteht.‌ 25.4 Änderungen dieser Vertragsbedingungen gemäß Ziffer 25.3 teilt Xxxxxxx dem Teilnehmer in Textform mit. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht der Teilnehmer binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird Xxxxxxx den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinwei- sen. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen, behält sich Xxxxxxx vor, diese Vereinbarung ordentlich zu kündigen. 25.5 Erfüllungsort ist Bad Homburg vor der Höhe. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 25.6 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Teilnehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Xxxxxxx kann auch vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage erheben. 25.7 Die Anlagen 1 bis 4 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. 1 Für den störungsfreien Betrieb von Xxxxxxx Xxxx muss immer die aktuelle Java 8 Version installiert sein. Diese wird über den Amadeus Service Hub bereitgestellt: Weitere URLs und Informationen für das Arbeiten mit verschiedenen Anbietern stehen im User Guide Amadeus Selling Platform Connect Technical Support Networks, abrufbar unter: Der Teilnehmer wird seinerseits einen aktiven Beitrag zur IT-Sicherheit leisten. Dementsprechend muss der Teilnehmer: (1) Firewalls implementieren ...
Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen ist eine dem Zweck entsprechende gültige Vertragsbestimmung einzusetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung entspricht.
Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen ist eine dem Zweck entsprechende gültige Vertragsbestimmung einzusetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung entspricht. Zahlungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der betrotfenen Niederlassung des AN. Als Gerichtsstand wird das für Wels/OÖ sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss der Kollisionsnormen.
Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen ist eine dem Zweck entsprechende gültige Vertragsbestimmung einzusetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung entspricht. Zahlungs –und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der betroffenen Niederlassung der KF. Als Gerichtsstand wird das für den Kanton Obwalden sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht mit Ausschluss der Kollisionsnormen.
Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Schlussbestimmungen; Rechtswahl; Gerichtsstand. 25.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Textformklausel. 25.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolg- ten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 25.3 Diese Vertragsbedingungen können von Amadeus geändert werden, soweit hierdurch nicht Rege- lungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen betroffen sind. Ferner können Anpassungen oder Ergän- zungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden soweit vorhandene Regelungen von nach Vertragsschluss erfolgten Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen sowie Änderun- gen der Rechtsprechung betroffen sind und hierdurch eine Regelungslücke entsteht. 25.4 Änderungen dieser Vertragsbedingungen gemäß Ziffer 25.3 teilt Amadeus dem Teilnehmer in Text- form mit. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht der Teilnehmer binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird Amadeus den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen, behält sich Amadeus vor, diese Vereinbarung or- dentlich zu kündigen. 25.5 Dieser Vertrag unterliegt in Bestand und Auslegung dem materiellen Recht Österreichs unter Aus- schluss von Verweisungsnormen. 25.6 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Streitigkeiten ausschließlich von den sachlich zuständigen Gerichten am jeweiligen Sitz von Amadeus beigelegt werden. 25.7 Die Anlagen 1 bis 4 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf.

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  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.

  • Schlussbestimmungen 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

  • Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. 14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4. Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.