Common use of Weitere Ihnen obliegende Pflichten Clause in Contracts

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung oder -ver- minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertra- ges eintretende Ände- rungen Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung Gefahrs- erhöhung oder -ver- minderung -minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx oder den Kundenservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 0800 002 710 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehenüber unseren Kundenservice bestellen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung Pflichtver- letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung Gefahrerhöhung oder -ver- minderung -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten Ver- bindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Einbruchdiebstahl / Beraubung verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches giltIm Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werdendamit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. In Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Geschädigte benachrichtigt werden und erstAnzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, wenn dies nicht möglich istlängstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, die PolizeiXx. Wir empfehlen Ihnen in Fällenxx Xxxxxxxxxx 0, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehen0000 Xxxxxxx/Xxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.Konkurs des Versicherungsnehmers Konkurseröffnung

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertra- ges eintretende Ände- rungen Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung Gefahrs- erhöhung oder -ver- minderung -minderung führen, anzeigen. Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später resultierender Leistungskürzung empfehlen wir Ihnen in der Hausratver- sicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Basler, den richtigen Versi- cherungswert zu ermitteln. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten Ver- bindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches giltGeht Ihr Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt so müssen Sie sich Scha- denursache und -umfang durch die Transport- oder getötet werdenReiseunternehmung bescheinigen lassen. In den übrigen Verkehrsunfällen muss Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benach- richtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen eingeleitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste der Geschädigte benachrichtigt werden und erstAssista Rechtsschutz AG, wenn dies nicht möglich istXx. xx Xxxxxxxxxx 0, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehen0000 Xxxxxxx/Xxxxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen gemeinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung Pflichtver- letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.

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Samples: Mietvertrag

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung Gefahrerhöhung oder -ver- minderung -vermin- derung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten Ver- bindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Einbruchdiebstahl / Beraubung verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches giltIm Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werdendamit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste der Geschädigte benachrichtigt werden und erstAssista Rechtsschutz AG, wenn dies nicht möglich istCh. de Blandonnet 4, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen1214 Versicherungs- nehmer Schadenfall, in denen welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der Beizug vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Polizei nicht vorgeschrieben istAus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- bucheintrag) vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss 30 Tage nach Zugang der Basler beziehenKündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Vernier/Genf. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung In der Regel kann der von den Schadeneintritt Änderungen betroffene Teil oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigernaber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Samples: www.remaag.ch

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer wesentlichen Gefahrserhöhung oder -ver- minderung -verminderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Baslerdenservice, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der Nummer folgender Num- mer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 0800 002 710 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten Verbindungs- Versicherungs- nehmer Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Prämien- und Selbstbehalterhöhung, aufgrund z. B. Tarifänderungen Prämienerhöhung aufgrund wesentlicher Gefahrserhöhung Verletzung der vorvertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungsnehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung vor Inkrafttreten der Änderungen 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Prämienerhöhung 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer Tag, an welchem die Änderungen in Kraft treten 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kün- digung schwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige über die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung ches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehenüber unseren Kundenservice bestellen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung In der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht)Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigernDie Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Samples: psu.ch

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertra- ges eintretende Ände- rungen Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung Gefahrs- erhöhung oder -ver- minderung -minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx oder den Kundenservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) Versicherungs- nehmer Versicherter Schaden- fall, für den eine Leis- tung beansprucht wurde Prämien- und Selbstbehalterhöhung, aufgrund z.B. Tarif- änderungen Prämienerhöhung auf- grund wesentlicher Gefahrserhöhung Versicherer: spätestens bei Aus- zahlung Versicherungsnehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung vor Inkrafttreten der Änderungen 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Prämienerhöhung 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim Versiche- rungsnehmer 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer Tag, an welchem die Änderungen in Kraft treten 30 Tage nach Zugang der Kündigung 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten Verbindungsschwierig- Wesentliche Gefahrs- minderung Keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung keiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches Gleiches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie oder Wildtiere verletzt oder Verletzung der vorver- traglichen Informati- onspflicht gemäss Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang der Kündigung getötet werden. In Nach den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte Geschä- digte benachrichtigt werden und erstund, wenn dies nicht möglich ist, die PolizeiPoli- zei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische europäi- sche Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos kostenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler oder über unseren Kundenservice beziehen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige über die Er- haltung Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe -höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt des Entschädigungsan- spruchs Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Verletzen Sie schuldhaft die oben erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Versicherungs nehmer seinen Wohn- oder Firmensitz oder den gewöhnlichen Standort der Fahrzeuge ins Ausland verlegt (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein). Der Versicherungsschutz für ein einzelnes Fahrzeug erlischt, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern versieht (immatrikuliert).

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung Gefahrerhöhung oder -ver- minderung -vermin- derung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Einbruchdiebstahl / Beraubung verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches giltIm Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werdendamit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste der Geschädigte benachrichtigt werden und erstAssista Rechtsschutz AG, wenn dies nicht möglich istCh. de Blandonnet 4, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen1214 Versicherungs- nehmer Schadenfall, in denen welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der Beizug vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Polizei nicht vorgeschrieben istAus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- bucheintrag) vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss 30 Tage nach Zugang der Basler beziehenKündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Vernier/Genf. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung In der Regel kann der von den Schadeneintritt Änderungen betroffene Teil oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigernaber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Samples: stephan-fuhrer.ch

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie wahr- heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertragliche vorvertrag- liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen ein- tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung oder -ver- minderung -minderung führen, anzeigen. Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später resultierender Leistungskürzung empfeh- len wir Ihnen in der Hausratversicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Baloise, den richtigen Versicherungs- wert zu ermitteln. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend umge- hend dem Kun- denservice Kundenservice der BaslerBaloise, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten Verbin- dungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Diebstählen Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches giltGeht Ihr Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt so müssen Sie sich Schadenursache und -umfang durch die Transport- oder getötet werdenReiseunternehmung bescheinigen lassen. In den übrigen Verkehrsunfällen muss Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Baloise telefo- nisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen eingeleitet werden können. Die Schaden- erledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste der Geschädigte benachrichtigt werden und erstAssista Rechtsschutz AG, wenn dies nicht möglich istXx. xx Xxxxxxxxxx 0, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehen0000 Xxxxxxx/Xxxxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis Schadener- eignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und SchadenminderungspflichtSchaden- minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (VeränderungsverbotVeränderungs- verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs Entschädigungs- anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (AuskunftspflichtAuskunfts- pflicht). Für die Scha- denhöhe Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen gemeinsamen Experten oder in einem Sach- verständigenverfahren festgestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst Beein- flusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt Schadenein- tritt oder -umfang, kann die Basler Baloise ihre Leistung reduzieren reduzie- ren oder gar verweigern.

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Samples: Mietvertrag

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie wahr- heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertragliche vorvertrag- liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen ein- tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrserhöhung oder -ver- minderung -minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice umge- hend über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx oder den Kundenservice der BaslerBaloise, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgen- der folgender Nummer erreichen: 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) Kundenportal xx.xxxxxxx.xx vorgenommen werden. Bei Diebstählen Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Glei- ches Gleiches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen Perso- nen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll Unfall- protokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler beziehenkostenlos über unseren Kundenservice oder über das Kundenportal xx.xxxxxxx.xx bestellen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis Schadener- eignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und SchadenminderungspflichtSchaden- minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (VeränderungsverbotVeränderungs- verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs Entschädigungs- anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (AuskunftspflichtAuskunfts- pflicht). Für die Scha- denhöhe Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).‌‌‌ Belege). Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Bas- ler Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst Beein- flusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt Schadenein- tritt oder -umfang, kann die Basler Baloise ihre Leistung reduzieren reduzie- ren oder gar verweigern.

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Samples: www.baloise.ch