Common use of Weitere Ihnen obliegende Pflichten Clause in Contracts

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/Xxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers Konkurseröffnung

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertra- ges eintretende Ände- rungen Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung Gefahrs- erhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung -minderung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx oder den Kundenservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: Versicherungs- nehmer Versicherter Schaden- fall, für den eine Leis- tung beansprucht wurde Prämien- und Selbstbehalterhöhung, aufgrund z.B. Tarif- änderungen Prämienerhöhung auf- grund wesentlicher Gefahrserhöhung Versicherer: spätestens bei Aus- zahlung Versicherungsnehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung vor Inkrafttreten der Änderungen 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Prämienerhöhung 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim Versiche- rungsnehmer 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer Tag, an welchem die Änderungen in Kraft treten 30 Tage nach Zugang der Kündigung 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten Verbindungsschwierig- Wesentliche Gefahrs- minderung Keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung keiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigenGleiches gilt, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung wenn bei Verkehrsunfällen Personen oder Wildtiere verletzt oder Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht vorver- traglichen Informati- onspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, bzw. längstens 1 Jahr 2 Jahre ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang getötet werden. Nach den übrigen Verkehrsunfällen muss der Kündigung Rechtsdienste Geschä- digte benachrichtigt werden und, wenn dies nicht möglich ist, die Poli- zei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Assista Rechtsschutz AGBeizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, Xxzusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäi- sche Unfallprotokoll auszufüllen. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/XxxxDieses können Sie kostenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler oder über unseren Kundenservice beziehen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige über die Er- haltung Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe -höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestelltdes Entschädigungsanspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Verletzen Sie schuldhaft die oben erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungPflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Versicherungs nehmer seinen Wohn- oder Firmensitz oder den gewöhnlichen Standort der Fahrzeuge ins Ausland verlegt (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein). Der Versicherungsschutz für ein einzelnes Fahrzeug erlischt, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern versieht (immatrikuliert).

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertra- ges eintretende Ände- rungen Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung Gefahrs- erhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung -minderung führen, anzeigen. bucheintrag) Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später resultierender Leistungskürzung empfehlen wir Ihnen in der Hausratver- sicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Basler, den richtigen Versi- cherungswert zu ermitteln. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Geht Ihr Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, so müssen Sie sich Scha- denursache und -umfang durch die Transport- oder Reiseunternehmung bescheinigen lassen. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigenbenach- richtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet eingeleitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/XxxxXxxxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen gemeinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungPflichtver- letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie sowie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung wesentlichen Gefahrserhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung -verminderung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Baslerdenservice, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer Num- mer erreichen: 00800 24 800 800 0800 002 710 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten Verbindungs- Versicherungs- nehmer Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Prämien- und Selbstbehalterhöhung, aufgrund z. B. Tarifänderungen Prämienerhöhung aufgrund wesentlicher Gefahrserhöhung Verletzung der vorvertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungsnehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung vor Inkrafttreten der Änderungen 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Prämienerhöhung 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer Tag, an welchem die Änderungen in Kraft treten 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kün- digung schwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung Diebstählen verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/Xxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Glei- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend über die Gefahr- erhöhung Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassenches gilt, welche geeignet sindwenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Fest- stellung Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot)Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos über unseren Kundenservice bestellen. Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben sind verpflichtet, während und die nach dem Schadenereignis für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers Konkurseröffnung.

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Samples: Motorfahrzeug Versicherungen Vermittlungsvertrag

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Ch. de Blandonnet 4, 1214 Versicherungs- nehmer Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- bucheintrag) vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 XxxxxxxVernier/XxxxGenf. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungIn der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung Gefahrserhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung -ver- minderung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender folgen- der Nummer erreichen: 00800 24 800 800 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung Diebstählen verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist Glei- ches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Personen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Dieses können Sie kos- tenlos bei allen Geschäftsstellen der Basler telefonisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/Xxxxbeziehen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Belege).‌‌‌ Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler Bas- ler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungPflichtverletzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.

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Samples: Insurance Agreement

Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie wahr- heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertragliche vorvertrag- liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen ein- tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung Gefahrserhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung -minderung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice umge- hend über unseren Chat auf xxx.xxxxxxx.xx oder den Kundenservice der BaslerBaloise, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) Kundenportal xx.xxxxxxx.xx vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist Gleiches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Perso- nen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Basler telefonisch zu benachrichtigenPolizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden könnenin denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfall- protokoll auszufüllen. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/XxxxDieses können Sie kostenlos über unseren Kundenservice oder über das Kundenportal xx.xxxxxxx.xx bestellen. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis Schadener- eignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und SchadenminderungspflichtSchaden- minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (VeränderungsverbotVeränderungs- verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs Entschädigungs- anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (AuskunftspflichtAuskunfts- pflicht). Für die Scha- denhöhe Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst Beein- flusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungPflichtverletzung den Schadenein- tritt oder -umfang, kann die Baloise ihre Leistung reduzie- ren oder gar verweigern.

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung führen, anzeigen. bucheintrag) Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender folgen- der Nummer erreichen: 00800 24 800 800 00000 00 000 000 (Fax +00 00 000 00 00) sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet werden können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Ch. de Blandonnet 4, 1214 Versicherungs- nehmer Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- bucheintrag) vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 XxxxxxxVernier/XxxxGenf. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Er- haltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungIn der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Weitere Ihnen obliegende Pflichten. Sie müssen uns die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu so- wie wahr- heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertragliche vorvertrag- liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Ände- rungen ein- tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrerhöhung Gefahrserhöhung oder -vermin- Schadenfall, in welchem durch die Basler Leistung erbracht wurde Die versicherte Sache wechselt in ihrer Gesamtheit den Eigentümer (Hand- änderung) Versicherer: spätestens bei Auszahlung Versicherungs- nehmer: spätestens 14 Tage seit Kenntnis der Aus- zahlung Versicherer: 14 Tage seit Kenntnis des neuen Eigentümers Erwerber: 30 Tage seit Hand- änderung (Grund- 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungs- nehmer, 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherer 30 Tage nach Zugang der Kündi- gung beim neuen Eigentümer Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) derung -minderung führen, anzeigen. bucheintrag) Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später resultierender Leistungskürzung empfeh- len wir Ihnen in der Hausratversicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Baloise, den richtigen Versicherungs- wert zu ermitteln. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend umge- hend dem Kun- denservice Kundenservice der BaslerBaloise, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +00 00 000 00 00 bei Ver- bindungsschwierigkeiten Verbin- dungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (xxx.xxxxxxx.xx) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxx.xx) vorgenommen werden. Bei Einbruchdiebstahl / Beraubung Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Geht Ihr Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, so müssen Sie sich Schadenursache und -umfang durch die Transport- oder Reiseunternehmung bescheinigen lassen. Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch Baloise telefo- nisch zu benachrichtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen einge- leitet eingeleitet werden können. Die Schadenerledigung Schaden- erledigung selber erfolgt durch die Versicherungs- nehmer Prämien- und Selbst- behalterhöhung aufgrund z. B. Tarifänderungen (ausgenommen automatische Sum- menanpassung) Prämienerhöhung aufgrund wesentli- cher Gefahrerhöhung Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG vor Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Prämien- erhöhung 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, längstens 1 Jahr ab Vertragsabschluss Ablauf des laufen- den Versicherungs- jahres 30 Tage nach Zugang der Kündigung Zugang der Kündigung Rechtsdienste der Assista Rechtsschutz AG, Xx. xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx/XxxxXxxxxx. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis Schadener- eignis für die Er- haltung Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete Mass- nahmen Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und SchadenminderungspflichtSchaden- minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den be- Versicherer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Wesentliche Erhö- hung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betref- fend die Gefahr- erhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung schädigten beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- stellung Feststellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (VeränderungsverbotVeränderungs- verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- spruchs Entschädigungs- anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (AuskunftspflichtAuskunfts- pflicht). Für die Scha- denhöhe Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen ge- In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt meinsamen gemeinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- gestelltSach- verständigenverfahren festgestellt. Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst Beein- flusst die schuldhafte Konkurs des Versicherungsnehmers KonkurseröffnungPflichtverletzung den Schadenein- tritt oder -umfang, kann die Baloise ihre Leistung reduzie- ren oder gar verweigern.

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