Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte Musterklauseln

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Grundsätzlich geben wir keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner wie Paket- und Briefzusteller, PayPal und unsere Banken (für den Einzug von Lastschriften). Müssen Ihre Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung, Beendigung und Vermittlung eines Rechtsgeschäfts an entsprechende Dritte z.B. Anwälte oder Ge- richte übermittelt werden, so sind die Datenempfänger grundsätz- lich verpflichtet, Ihre Daten ausschließlich zu diesen Zwecken zu nutzen und sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu halten. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, übermitteln wir Daten an die jeweils auskunfts- berechtigten Stellen. Nur dann, wenn Sie uns zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nut- zen wir Ihre Adressdaten mit Name, Anschrift, Ansprechpartner auch für Marketingzwecke unter Referenzen auf unseren Web- seiten. Bei Verwendung von Paypal als Zahlungsdienstleister geben wir Ihre Zahlungsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung an die PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend "PayPal"), weiter. Die Weiter- gabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO und nur insoweit, als dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. Weitere Informati- onen zum Datenschutz von Paypal finden Sie in der Datenschutz- erklärung xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxx/xx/xxxxxxx- full?locale.x=de_DE von Paypal.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (z.B. Staatsanwaltschaft, Gerichte und Behörden) erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages, gesetzlicher Pflichten (z.B. im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, Ordnungswidrigkeiten) oder aufgrund einer Einwilligungserklärung zulässig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt unter Umständen auch dann, wenn es erforderlich ist, einen Missbrauch der Fahrzeuge (z.B. bei einem Unfall, einer Beschädigung oder einem Diebstahl) nachzuweisen. Die Weitergabe ist erforderlich, um uns entweder zu entlasten oder unsere Forderung nachzuweisen. Soweit ausreichend, erfolgt eine Weitergabe nur in pseudonymisierter und aggregierter Form. Eine Weitergabe von Vertragsdaten und Daten zur Abrechnung der Einzelmietverträge erfolgen ferner im eigenen berechtigten Interesse ausschließlich im erforderlichen Umfang an Auftragsverarbeiter (z.B. Softwaredienstleister, Cloud-Anbieter) sowie an Inkassounternehmen, die zur Vertragserfüllung, Bonitätsprüfung oder zulässigen Rechtsverfolgung eingebunden werden. Hierzu haben wir mit jedem Dienstleister eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen, um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen. Externe Dienstleister wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. 4.1.4.1. Die Bank verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzuleiten, mit Ausnahme an: (i) Unternehmen der Banque Havilland Gruppe (zum Zweck der Identifikation des Kunden und/ oder der Verbesserung der Massnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäscherei und Aktivitäten zur Terrorismusfinanzierung und/ oder zum Zweck einer gemeinsamen Aufsicht und Überwachung); (ii) Subunternehmer, die unter Aufsicht der Bank handeln und gemäss den gesetzlichen Vorschriften zugelassen sind (im Hinblick auf die für den Kunden erbrachten Dienstleistungen); (iii) Externe Dienstleister und externe Vermögensverwalter, soweit der Kunde dazu eingewilligt hat. Jedoch ausschliesslich bei Bedarf und in einer für die Ausführung von Dienstleistungen, die die Bank für den Kunden erbringt, angemessenen Weise. 4.1.4.2. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen kann die Bank die personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch an öffentliche Organisationen, Verwaltungs- oder Justizbehörden und Aufsichtsorgane übermitteln – soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Insbesondere bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und der Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass durch die Anwendung des OECD-Standards und FATCA, personenbezogene Daten und Finanzinformationen über den Kunden mit den liechtensteinischen Steuerbehörden ausgetauscht werden können, die diese Informationen an die entsprechenden ausländischen Steuerbehörden weiterleiten können. Weitere Informationen über den automatischen In- formationsaustausch finden sich auf der Website der liechtensteinischen Steuerbehörden unter: Für weitere Informationen über FATCA konsultieren Sie bitte folgende Website: für weiter Informationen zum Datenschutzrecht konsultieren Sie bitte die Website der Datenschutzstelle: www. xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, weiterführende Informationen zum Sorgfaltspflichtgesetz finden Sie unter: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Bank nicht für Informationen haftet, die den vorgenannten Webseiten entnommen werden kann. Im Rahmen der Regelungen zum automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen wird der Kunde von der Bank um Mitteilung seiner Steueridentifikationsnummer (TIN) ersucht. Stellt das Land des steuerlichen Wohnsitzes keine Steueridentifikationsnummer (TIN) aus, so kann der Kunde seine Sozialversicherungsnummer, die Nummer seines Personalausweises oder die behördliche Referenznum...
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Phimex wird Ihre Daten nicht an Dritte verkaufen und nur dann weitergeben, wenn dies für die Durchführung des Vertrages oder zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Mit Unternehmen, die personenbezogene Daten im Auftrag von Phimex verarbeiten, schließt Phimex einen Verarbeitungsvertrag ab, um das gleiche Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der einschlägigen, insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Soweit dies für die Erbringung der durch uns geschuldeten vertraglichen Leistung oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten auch an Sub-Unternehmer oder Dienstleister zur Erbringung der Leistung im Namen oder im Auftrag von uns (z.B. technische Abwicklung des Post- und Email-Versandes, Zahlungsabwicklung, Kundenservice). Eine Offenlegung und Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus, soweit wir kraft Gesetzes oder aufgrund eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens hierzu verpflichtet sind. Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur zur Erfüllung der von Ihnen gewünschten Leistung. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung von uns externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt deren Zugriff auf die Daten auch ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung. Durch technische und organisatorische Maßnahmen stellen wir die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher und verpflichten auch unsere externen Dienstleister hierauf. In einigen Fällen (wie z.B. bei Teilnahme an Maßnahmen, die im Ausland stattfinden) ist die Weitergabe Ihrer personenbezogener Daten an Dritte in dem jeweiligen Reiseland (auch Drittländer) notwendig. Wir geben darüber hinaus die Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter, insbesondere nicht zu Werbezwecken. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn Sie selbst in die Datenweitergabe eingewilligt haben oder soweit wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen hierzu berechtigt oder verpflichtet sind.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Um Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen auf Grundlage unserer vertraglichen Verpflichtungen oder unserer berechtigten Interessen anbieten zu können, besteht die Möglichkeit dass wir Ihre bei der Anmeldung erhobenen, personenbezogenen Daten an andere Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe (Konzern) weitergeben. Dabei handelt es sich um folgende Unternehmen: • bwcon e.V. • bwcon GmbH • bwcon research gGmbH • zukünftige Tochterunternehmen die in einem vollen Verbund mit der bwcon GmbH stehen Außerdem erhalten auch eventuell an der Veranstaltung beteiligte Partner Zugriff auf die erhobenen Daten. Sollte eine Veranstaltung mit Partnern umgesetzt werden, so werden diese stets mit Logo sichtbar hervorgehoben. Weiterhin sind wir ggfs. gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten deutschen und internationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Rechtsgrundlage hierfür ist der Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit lokalen und internationalen Regularien und Abkommen.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Daten, die beim Zugriff auf unser Internetangebot erfasst worden sind, werden an Dritte übermittelt, wenn wir zu einer Übermittlung gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung verpflichtet ist oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf unsere Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Ansonsten werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragserfüllung (z.B. Weitergabe von Bestelldaten oder Versandadressen an Dienstleister und/oder Lieferanten etc.) erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Eine Weitergabe zu anderen nichtkommerziellen oder zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen im Falle von Bestellungen und Anfragen nur innerhalb von "Medikbedarf". Wir geben sie nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter. Soweit wir ge- setzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

Related to Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Versicherte Personen Versichert ist die Haftpflicht: a) des Versicherungsnehmers; Ist der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft (z.B. Kollek- tivgesellschaft), Gemeinschaft zu gesamter Hand (z.B. Erbengemein- schaft) oder hat er die Versicherung für Rechnung Dritter abgeschlossen, so sind ihm in Rechten und Pflichten gleichgestellt die Gesellschafter, die Angehörigen der Gemeinschaft zu gesamter Hand bzw. die übrigen Personen, auf welche die Versiche- rung lautet; b) der Vertreter des Versicherungsneh- mers sowie der mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes be- trauten Personen aus ihren Verrich- tungen für den versicherten Betrieb; c) der Arbeitnehmer und übrigen Hilfs- personen des Versicherungsneh- mers aus ihren Verrichtungen für den versicherten Betrieb und aus ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit den versicherten Grundstücken, Gebäu- den, Räumlichkeiten und Anlagen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie den Geschädigten ausgerichtet haben; Nicht versichert ist die Haftpflicht von Unternehmen und selbständi- gen Berufsleuten, deren sich der Versicherungsnehmer bedient, wie Subunternehmer. Versichert bleiben gegen einen Ver- sicherten erhobene Ansprüche aus Schäden, die solche Unternehmen und Berufsleute verursachen. d) des Grundstückeigentümers, wenn der Versicherungsnehmer nur Eigen- tümer des Gebäudes, nicht aber des Grundstückes ist (Baurecht). Wird in der Police oder in den AVB vom VERSICHERUNGSNEHMER gesprochen, sind damit stets die unter lit. a) erwähnten Personen, unter Ein- schluss der im Versicherungsvertrag mitversicherten Gesellschaften und Institutionen (z.B. Tochtergesellschaf- ten) gemeint, während der Ausdruck VERSICHERTE alle unter lit. a) – d) genannten Personen umfasst.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.