Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch die TFL kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte (insbesondere Mietrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen der TFL gegenüber zur ungeteilten Hand.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch die WWH kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte (insbesondere Mietrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übertragen oder durch Dritte ausüben lassen. Auch bei der Genehmigung der Weitergabe von Rechten haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen den WWH zur ungeteilten Hand.
Weitergabe von Rechten. 36.1 Ohne schriftliche Zustimmung durch die Universität kann die Vertragspartne- rin/der Vertragspartner keines der ihr/ihm zustehenden Rechte oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder un- entgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch das AEC kann die/der VertragspartnerIn keines der ihr/ihm zustehenden Rechte oder Ansprüchen ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet die/der VertragspartnerIn neben dem Dritten für alle Verpflichtungen dem AEC gegenüber zur ungeteilten Hand.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch der KUK kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte (insbesondere Mietrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen der KUK gegenüber zur ungeteilten Hand.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung der FKG ist der VP nicht berechtigt, ihm zustehende Rechte (insbesondere Nutzungsrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen. Bei genehmigter Weitergabe von Rechten und Ansprüchen haftet der VP neben dem Dritten für alle Verpflichtungen gegenüber der FKG zur ungeteilten Hand weiter.
Weitergabe von Rechten. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm in diesem EULA zur bestimmungsgemäßen Verwendung eines Software-Produktes eingeräumten Rechte an Dritte abzutreten oder auf sonst eine Weise zu übertragen oder weiterzugeben. Ausgenommen hievon sind lediglich jene Softwarekomponenten, welche zum Betrieb der von BACHMANN gelieferten und in Maschinen oder Anlagen des Lizenznehmers zum Zwecke des Weiterverkaufs eingebauten Automatisierungshardware notwendig sind (Laufzeitkomponenten). - Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit seinem Endkunden eine schriftliche Nutzungs- oder Lizenzvereinbarung einzugehen, welche sinngemäß die Vereinbarungen und Verpflichtungen dieses EULA rechtsverbindlich auf den Endkunden überbindet und XXXXXXXX diese Vereinbarung auf Verlangen nachzuweisen. - Im Falle von Lizenz-Verletzungen oder einem sonstigen lizenzrechtlichen Konflikt zwischen XXXXXXXX und dem Lizenznehmer betreffend dem Echtzeitbetriebssystem VxWorks des Herstellers WIND RIVER SYSTEMS INC. erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dem Unternehmen WIND RIVER SYSTEMS INC. auf dessen Verlangen Parteienstellung zu gewähren. - Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Software-Produkt zu erweitern oder zu verändern. Tut er es doch, gehen alle Eigentums, Lizenz- und Nutzungsrechte an diesen Veränderungen oder Erweiterungen entschädigungslos auf BACHMANN über. Veränderungen, welche aufgrund Ihrer Art eine Offenlegung der Software Produkte von BACHMANN als frei zugängliche und verwendbare Software (Public Domain, Open Source, GPL Gnu Public License, etc.) erzwingen könnten, sind von der automatischen Nutzungsrechtsübertragung auf BACHMANN ausgenommen und strikt untersagt.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch das Welios kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen dem Welios gegenüber zur ungeteilten Hand.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch die MVSW kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte (insbe- sondere Miet- und Benützungsrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen. Bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertrags- partner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen der MVSW gegenüber zu ungeteilter Hand.
Weitergabe von Rechten. Ohne schriftliche Zustimmung durch die TFL kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte (insbesondere Mietrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte abtreten oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei ge- nehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Ver- tragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen der TFL gegenüber zur ungeteilten Hand. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Gültig ab 1. Jänner 2015. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei dem Areal der Tabakfabrik Linz um einen aufgelassenen Industriebetrieb handelt, dessen Begehung auf Grund des konkreten Zustandes (z.B. schwere - zum Teil automatische - Türen, geringe Bauhöhe, Bodenunebenheiten, abstehende technische Geräte oder Teile derselben, etc.) mit erhöhten Gefahren verbunden ist. Der/Die Besucher/in verpflichtet sich, sämtliche Anweisungen des Begleitpersonals zu befolgen und die Gruppe nicht zu verlassen. Insbesondere werden Fotografen gebeten, nicht den Anschluss zu verlieren. Eine Besichtigung ist nur auf eigene Gefahr möglich, und die Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Be- triebsgesellschaft übernimmt keine wie immer geartete Haftung. Kindern ist der Besuch nur dann gestattet, wenn der/die begleitende Erziehungsberechtigte eine die Gefahren minimierende Bewegung über das Areal garantiert. Die Tabakfabrik Linz ist kein Spielplatz. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Haustieren ist untersagt. Weiters ist die Mitnahme von bzw. das Befahren des gesamten Areals mit folgenden Gegenständen untersagt: Fahrräder, Tretroller, Rollerskates, Skateboard, Rollschuhe, Dreiräder oder ähnliche Fort- bewegungsmittel. Das Begehen sämtlicher Dächer und dachähnlicher Freiflächen ist untersagt. Die Benützung sämtlicher Liftanlagen, die ausdrücklich nur für die Material-Beförderung zugelassen sind, ist untersagt. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und strikte Einhaltung der Verhaltensregeln.