Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung des FVU zulässig. Hinweis: Leitet der Kunde die gelieferte Wärme mit Zustimmung des FVU an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben kann, als sie in § 6 Abs. 1 bis 3 AVBFernwärmeV vorgesehen sind.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung Leitet der Kunde die gelieferte Wärme an sonstige Dritte einen sonstigen Dritten im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung des FVU zulässig. Hinweis: Leitet der Kunde die gelieferte Wärme mit Zustimmung des FVU an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben kann, als sie in § 6 Abs. 1 bis 3 AVBFernwärmeV vorgesehen sind. Der Kunde wurde hierauf gesondert hingewiesen. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SWC zulässig.
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Samples: Fernwärmeversorgungsvertrag