Weiterveräußerung und Weitervermietung. 5.1. Der Kunde darf die Software nur gemeinsam mit der erworbenen Hardware auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, und dies nur dann, wenn der erwerbende Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt hat. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. Soweit die Software ohne Hardware erworben wurde, gelten vorstehende Regelungen entsprechend.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 5.1. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, voraus- gesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Lizenznehmer dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien ein- schließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Xxxxxx vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Lizenznehmers zur Programmnutzung. Ziffer 12 (Informationspflichten) der vorlie- genden Vertragsbedingungen ist zu berücksichtigen.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 7.1 Der Kunde darf die Software einschließlich der Dokumentation auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 5.1 Veräußert oder verleiht der Kunde erworbene Softwarelizenzen an unabhängige Dritte weiter, erlischt der Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 4.1. Der Kunde darf die Software einschließlich der Anwen- derdokumentation und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vo- rausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weiter- gabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhan- dener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht über- gebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe er- lischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software. Der Kunde ist im Falle der Weiterveräußerung der Soft- ware verpflichtet, MOJIN ROBOTICS den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Anwenders schrift- lich mitzuteilen
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 7.1 Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns einem Dritten nicht überlassen.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 4.1 Der Anwender darf das ihm auf Dauer übertragene Nutzungsrecht an der Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien übergeben oder die nicht übergebenen Xxxxxx vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Er ist verpflichtet, den Informationspflichten dieses Vertrages nachzukommen.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 6.1 Das Recht zur Weiterveräußerung und Weitervermietung ist gemäß der AGB- Allgemein beschränkt.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Benut- zerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwer- bende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Lizenznehmer dem neuen Lizenz- nehmer sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenen- falls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Lizenznehmers zur Programmnutzung. Der Lizenznehmer ist im Falle der Weiterveräußerung der Software verpflichtet, dem Hersteller den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Begleitmaterials Dritten nicht vermieten. Der Lizenznehmer darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hin- blick auf Mitarbeiter des Lizenznehmers.