Weiterveräußerung und Weitervermietung Musterklauseln

Weiterveräußerung und Weitervermietung. 5.1. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, voraus- gesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Lizenznehmer dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien ein- schließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Xxxxxx vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Lizenznehmers zur Programmnutzung. Ziffer 12 (Informationspflichten) der vorlie- genden Vertragsbedingungen ist zu berücksichtigen. 5.2. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken (z. B. Application Service Providing, Software as a Service etc.) oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der überlassende Lizenzenehmer sämtliche Programmkopien einschließlich ge- gebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Lizenznehmer kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken (z. B. Application Service Providing, Software as a Service etc.) oder das Verleasen sind unzulässig. 5.3. Der Lizenznehmer darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Lizenznehmers.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 5.1. Der Kunde darf die Software nur gemeinsam mit der erworbenen Hardware auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, und dies nur dann, wenn der erwerbende Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt hat. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. Soweit die Software ohne Hardware erworben wurde, gelten vorstehende Regelungen entsprechend. 5.2. Der Kunde darf die Software nur zusammen mit der Hardware Dritten auf Zeit überlassen, und dies nur dann, wenn sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt hat und der überlassende Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Soweit die Software ohne Hardware erworben wurde, gelten vorstehende Regelungen entsprechend. 5.3. Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Nutzungsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden. 5.4. Soweit der Kunde in dem zulässigen Umfang die Software Dritten überlassen will, die ihren Sitz im Ausland haben, ist der Kunde allein für die Einhaltung verbringungs- und ausfuhrkontrollrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Ferner übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Software im Ausland frei von Rechten Dritter ist.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 7.1 Der Kunde darf die Software einschließlich der Dokumentation auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. 7.2 Der Kunde darf die Software einschließlich der Dokumentation Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasings geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der überlassende Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig. 7.3 Sonstige Verbreitungen oder Unterlizenzierungen der Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SIX und sind vergütungspflichtig. 7.4 Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 4.1. Der Kunde darf die Software einschließlich der Anwen- derdokumentation und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vo- rausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weiter- gabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhan- dener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht über- gebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe er- lischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software. Der Kunde ist im Falle der Weiterveräußerung der Soft- ware verpflichtet, MOJIN ROBOTICS den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Anwenders schrift- lich mitzuteilen 4.2. Der Kunde darf die Software einschließlich des Benut- zerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Drit- ten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken (z. B. Application Ser- vice Providing, Software as a Service etc.) oder des Lea- sing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegen- über einverstanden erklärt und der Kunde sämtliche Pro- grammkopien einschließlich gegebenenfalls vorhande- ner Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebe- nen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken (z. B. Application Service Providing, Software as a Service etc.) oder das Verleasen sind un- zulässig 4.3. Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere uner- laubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 6.1 Das Recht zur Weiterveräußerung und Weitervermietung ist gemäß der AGB- Allgemein beschränkt.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 6.1 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, die ihm zur Nutzung überlassenen Kopien der Vertragssoftware sowie das zugehörige Benutzerhandbuch und die sonstige Dokumentation einem Dritten zu überlassen, insbesondere an Dritte zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen. 6.2 Im Falle einer Überlassung oder Weitervermietung an unabhängige Dritte, erlischt jede Gewährleistung, da ein ordnungsgemäßer Betrieb der Software dann nicht mehr gewährleistet werden kann. 6.3 Ansonsten gelten die Bestimmungen der AGB-Allgemein Abs. 7 unverändert.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns einem Dritten nicht überlassen.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 7.1 Der Kunde darf SixCMS einschließlich der Dokumentation auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. 7.2 Der Kunde darf SixCMS einschließlich der Dokumentation Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der überlassende Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung von SixCMS an den Dritten steht dem überlassenden Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig. 7.3 Sonstige Verbreitungen oder Unterlizenzierungen von SixCMS bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SIX und sind vergütungspflichtig. 7.4 Der Kunde darf SixCMS Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Benut- zerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwer- bende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Lizenznehmer dem neuen Lizenz- nehmer sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenen- falls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Lizenznehmers zur Programmnutzung. Der Lizenznehmer ist im Falle der Weiterveräußerung der Software verpflichtet, dem Hersteller den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen. Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Begleitmaterials Dritten nicht vermieten. Der Lizenznehmer darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hin- blick auf Mitarbeiter des Lizenznehmers.
Weiterveräußerung und Weitervermietung. 5.1 Veräußert oder verleiht der Kunde erworbene Softwarelizenzen an unabhängige Dritte weiter, erlischt der Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung. 5.2 Zur Weitervermietung der Software gelten die AGB Softwaremiete, hier ist jeglicher Anspruch auf Software Wartung ausgeschlossen 5.3 Der unselbständige Gebrauch der Vertragssoftware durch Dritte, die hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen des Kunden unterworfen sind, also insbesondere durch Arbeitnehmer des Kunden, ist zulässig.