Welche Bedingungen dürfen wir ändern?. Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Regelungen, die folgende Bereiche betreffen: - Den Umfang des Versicherungsschutzes, - die Deckungsausschlüsse, - Ihre oder unsere Pflichten, - unsere Berechtigung zur Beitragserhöhung bzw. zur Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-Systems einschließlich Anhang 1. Darüber hinaus gilt für die geänderten Regelungen: Sie dürfen Sie als einzelne Bestimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht schlechter stellen als die bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung.
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Welche Bedingungen dürfen wir ändern?. Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Regelungen, die folgende Bereiche betreffen: - Den Umfang des Versicherungsschutzes, - die Deckungsausschlüsse, - Ihre oder unsere Pflichten, - unsere Berechtigung zur Beitragserhöhung bzw. zur Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-Schadenfreiheitsrabatt- Systems einschließlich Anhang 1. Darüber hinaus gilt für die geänderten Regelungen: Sie dürfen Sie als einzelne Bestimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht schlechter stellen als die bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung.
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Samples: www.ruv.de, www.kravag.de
Welche Bedingungen dürfen wir ändern?. Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Regelungen, die folgende Bereiche betreffen: - Den Umfang des Versicherungsschutzes, - die Deckungsausschlüsse, - Ihre oder unsere Pflichten, - unsere Berechtigung zur Beitragserhöhung bzw. zur Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-Systems einschließlich Anhang 1. Darüber hinaus gilt für dürfen die geänderten Regelungen: Sie dürfen Regelungen Sie als einzelne Bestimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht schlechter stellen als die bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung.
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