Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle im Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 5, wird die Motorleistung gestei- gert oder das Fahrwerk optisch oder technisch verändert, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger/Auflieger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. L Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. I Vorvertragliche Anzeigepflicht und Rechtsfolgen bei deren Verletzung
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 5,
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Sie müssen uns mitteilen, wenn sich die im Versicherungsschein aus gewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert. Bei der Zuord nung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ein ziehendes Fahr zeug und sein Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maß geblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kün digen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwen- dung des Fahrzeugs, nach der Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 % , haben Sie ein Kündigungs- recht nach G.2.8. Werden in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung während eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren zwei oder mehr Schäden gemeldet, so können unter Berücksichtigung des spezi- ellen Schadenverlaufs Zuschläge vereinbart werden, und zwar bei zwei Schäden bis zu 50 % , für jeden weiteren Schaden zusätzlich bis zu 50 % , insgesamt jedoch höchstens bis zu 200 % des Beitrags. Diese Bestimmung gilt nicht, solange der Versicherungsvertrag sich in einer SF-Klasse befindet. Versicherer: NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Sie müssen uns mitteilen, wenn sich die im Versicherungsschein aus gewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert. Bei der Zuord nung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ein ziehendes Fahr zeug und sein Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maß geblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kün digen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. F1P339 X B FZ 1 (01.08.2020) 3002AVF024 D In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen ist die Versicherungssteuer enthalten. Der Prozentsatz der Versicherungssteuer richtet sich nach dem Versicherungssteuergesetz. Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollten Sie an un sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle rich ten. Haben Sie uns eine Änderung der Anschrift nicht mitgeteilt? Dann ge nügt es für eine Willenserklärung Ihnen gegenüber, wenn wir Ihnen einen eingeschriebenen Brief an die letzte uns bekannte Anschrift schicken. Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Name geändert hat. Haben Sie die Versicherung für einen Gewerbebetrieb abgeschlos sen, gelten bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen im Absatz 2 entsprechend.
Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs. Welche Änderungen werden berücksichtigt?