Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzei- chen dokumentierten Zeitraums (Saison). H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5. H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haft- pflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzei- amtli- chen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums Zeit- raums (Saison).
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 H.1.5 und H.1.5H.1.6.
H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haft- pflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
H.2.4 Die Regelungen unter H.2 finden keine Anwendung auf Verträge für Wohn- wagenanhänger.
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Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzei- chen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (SaisonSai- son).
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5.
H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haft- pflichtversicherung Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief Classic Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten • im Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Zulassungsverfahren oder • wegen der HauptuntersuchungHauptuntersu- chung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
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