Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Berechnung des Beitrags bei Saisonkennzeichen 1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). 2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1 Absatz 4 und 5. 3) Nicht besetzt 4) Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bemisst sich auf der Grundlage – des Jahresbeitrags für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung – ohne Berücksichtigung der jährlichen Fahrleistung. Wir berechnen den Saisonbeitrag zeitanteilig nach der Dauer des versicherten Saisonzeitraums. 5) Liegen Versicherungsbeginn oder -ende innerhalb der Saison, berechnen wir den Beitrag zeitanteilig nach der Dauer des innerhalb der Saison versicherten Zeitraums. 6) Endet der Vertrag vor Saisonbeginn, erheben wir keinen Beitrag. 7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für Oldtimer und Wohnwagenanhänger. Hinweis: Bei Oldtimern und Wohnwagenanhängern hat die Zulassung mit Saisonkennzeichen keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang und den Beitrag.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Berechnung des Beitrags bei Saisonkennzeichen
1) H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen zugelas- sen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz Versicherungs- schutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten do- kumentierten Zeitraums (Saison).
2) H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1 Absatz 4 H.1.4 und 5H.1.5.
3) Nicht besetzt
4) Der Beitrag H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für ein Fahrzeug den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten - im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen bemisst sich auf dem Zulassungsverfahren oder - wegen der Grundlage – des Jahresbeitrags für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung – ohne Berücksichtigung der jährlichen Fahrleistung. Wir berechnen den Saisonbeitrag zeitanteilig nach der Dauer des versicherten SaisonzeitraumsHauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
5) Liegen Versicherungsbeginn oder -ende innerhalb der SaisonH.2.4 Für Verträge von Fahrzeugen, berechnen wir den Beitrag zeitanteilig nach der die mit einem Saisonkenn- zeichen zugelassen sind, wird die Prämie für die Dauer des innerhalb der Saison versicherten Zeitraumstageweise berechnet.
6) Endet H.2.5 Für Verträge von Wohnwagenanhängern und Oldtimern nach dem ClassicCar-Tarif wird – abweichend von H.2.4 – die Prämie sowohl für die Dauer der Vertrag vor Saisonbeginn, erheben wir keinen BeitragSaison als auch für die Zeit außerhalb der Saison berechnet.
7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für Oldtimer und Wohnwagenanhänger. Hinweis: Bei Oldtimern und Wohnwagenanhängern hat die Zulassung mit Saisonkennzeichen keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang und den Beitrag.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?. Berechnung des Beitrags bei Saisonkennzeichen
7) Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8) Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestä- tigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.
1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1 Absatz 4 und 5.
3) Nicht besetzt.
4) Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bemisst sich auf der Grundlage – des Jahresbeitrags für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung – ohne Berücksichtigung der jährlichen Fahrleistung. Wir berechnen den Saisonbeitrag zeitanteilig nach dem Verhältnis der Dauer der versi- cherten Saison zur Länge des versicherten SaisonzeitraumsKalenderjahres. Die jährliche Fahrleistung findet keine Berücksichtigung.
5) Liegen Versicherungsbeginn oder -ende innerhalb der Saison, berechnen wir den Beitrag zeitanteilig nach der Dauer anteilig ent- sprechend dem Verhältnis des innerhalb der Saison versicherten ZeitraumsZeitraums zur Dauer der Saison.
6) Endet der Vertrag vor Saisonbeginn, erheben wir keinen Beitrag.
7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für Oldtimer und Wohnwagenanhänger. Hinweis: Bei Oldtimern und Wohnwagenanhängern hat die Zulassung mit Saisonkennzeichen keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang und den Beitrag.
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Samples: Dienstfahrtversicherung Tageskasko