Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- ten. Es gilt deutsches Recht. 1.1 Was ist versichert? 2 1.2 Was sind unsere Leistungen? 2 1.3 Was ist nicht versichert und in welchen Fällen kann unsere Leistungspflicht eingeschränkt sein? 2 1.4 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? 3 1.5 Gibt es eine Wartezeit? Wenn ja, wann beginnt sie und wie lange dauert sie? 3 1.6 Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland? 3 1.7 Welche Voraussetzungen müssen Rechnungen erfüllen und wann erhalten Sie unsere Leistungen? 3 1.8 Erhalten Sie für eine beabsichtigte Heilbehandlung Auskunft über den Umfang Ihres Versicherungs- schutzes? 4
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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz Wohnsitz, können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind Verzeichnis ambulanter Operationen für die Grundlage BestMed Eco Tarife BME / 1-2, die BestMed Komfort Tarife BMK / 0-3, den BestMed Uni Tarif BMUNI, das BeihilfeMed Tarifsystem, die KombiMed Krankenhaus Tarife XXX, XX0, XX0 sowie für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich die Tarife SD 9, SM 9 und GZ1 Transabdominale Blutentnahme aus diesen AVBder Nabelschnur unter Ultraschallsicht Fruchtwasserentnahme durch Amniozentese unter Ultraschall Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- ten. Es gilt deutsches Recht.
1.1 Was ist versichert? 2
1.2 Was sind unsere Leistungen? 2
1.3 Was ist nicht versichert und in welchen Fällen kann unsere Leistungspflicht eingeschränkt sein? 2
1.4 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? 3
1.5 Gibt es eine Wartezeit? Wenn ja, wann beginnt sie und wie lange dauert sie? 3
1.6 Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland? 3
1.7 Welche Voraussetzungen müssen Rechnungen erfüllen und wann erhalten Sie unsere Leistungen? 3
1.8 Erhalten Sie für eine beabsichtigte Heilbehandlung Auskunft über den Umfang Ihres Versicherungs- schutzes? 4unter Ultraschallsicht Operative Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs unter medizinischer oder kriminologischer Indikation bis zur
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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzustän- dig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz Wohn- sitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageer- hebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.
1. Un s e r e L e is t u n g e n
1.1 Was ist versichert? 2
1.2 Was sind unsere Leistungen? 2
1.3 Was ist nicht versichert und in welchen Fällen kann unsere Leistungspflicht eingeschränkt sein? 23
1.4 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? 34
1.5 Gibt es eine Wartezeit? Wenn ja, wann beginnt sie und wie lange dauert sie? 34
1.6 Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland? 34
1.7 Welche Voraussetzungen müssen Rechnungen erfüllen und wann erhalten Sie unsere Leistungen? 34
1.8 Erhalten Sie für eine beabsichtigte Heilbehandlung Auskunft über den Umfang Ihres Versicherungs- schutzes? 45 1.9 Können Sie bzw. die versicherte Person Auskunft über Gutachten oder Stellungnahmen verlangen? 5 1.10 Können Sie Ihre Leistungsansprüche auf Dritte übertragen? 5
2. So n s t i g e B e s t i m m u n g e n
2.1 Wer kann versichert werden? 5
2.2 Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspflichten) sind zu beachten? 5 2.3 Welche Folgen kann die Verletzung von Obliegenheiten haben? 5
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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzustän- dig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz Wohn- sitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageer- hebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.
1.1 Was ist versichert? 2
1.2 Was sind unsere Leistungen? 2
1.3 Was ist nicht versichert und in welchen Fällen kann unsere Leistungspflicht eingeschränkt sein? 23
1.4 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? 3
1.5 Gibt es eine Wartezeit? Wenn ja, wann beginnt sie und wie lange dauert sie? 3
1.6 Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten im Ausland? 3
1.7 Welche Voraussetzungen müssen Rechnungen erfüllen und wann erhalten Sie unsere Leistungen? 3
1.8 Erhalten Sie für eine beabsichtigte Heilbehandlung Auskunft über den Umfang Ihres Versicherungs- schutzes? 4
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