Common use of Welche Gerichte sind zuständig? Clause in Contracts

Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- ten. Es gilt deutsches Recht.

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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen Kla- gen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzuständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort Aufent- haltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageerhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz Versicherungs- schutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.

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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzustän- dig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz Wohn- sitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageer- hebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.

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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen Kla- gen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzuständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort Aufent- haltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageerhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen schrift- lichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.

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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzuständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen stän- digen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Kla- geerhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Ergänzungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese für die Tarife BM, BMK, BMZ1, KTC, KTN2, KTAG, KDT50/85, KDBE, KNHB, KSHR, KHMR, KAZM Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Xxxxxxxxxxxx, mit Ihrer Beitrittserklärung haben Sie sich zur Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag angemeldet. Dies ist für Sie mit vielen Vorteilen verbunden. Zum Beispiel ist der zu zahlende Beitrag günstiger als im entsprechenden Tarif der Einzelversicherung. Darüber hinaus bestehen keine Wartezeiten. Im Rahmen dieses Gruppenvertrages gelten die vereinbarten AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- ten. Es gilt deutsches Recht.mit folgenden Besonderheiten:

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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzustän- dig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz Wohn- sitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageer- hebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.

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Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen Kla- gen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständigzuständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz Wohnsitz, können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort Aufent- haltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung Klageerhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz Versicherungs- schutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Es gilt deutsches Recht.

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