Wer kann versichert werden?. Versichert werden können Personen mit dauerndem Aufenthalt in Österreich. Falls die versicherte Person ihren dauernden Aufenthalt außerhalb Österreichs nimmt, sind wir berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis zu kündigen. Dieses Recht steht auch Ihnen zu.
Wer kann versichert werden?. Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind.
Wer kann versichert werden?. Wo können Ansprüche aus dem Vertrag gerichtlich geltend gemacht werden? Artikel 39 Welches Recht gilt?
Wer kann versichert werden?. In die Tarife KS1 und KS2 nehmen wir Personen mit einem Eintrittsalter von 20 bis 39 Jahren auf. Das Eintrittsal- ter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt und dem Geburtsjahr. Versicherungsfähig in den Tarifen KS1 und KS2 sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind.
Wer kann versichert werden?. Es können nur Personen versichert werden, die in der deutschen GKV versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Mit Ablauf des Monats, in dem für eine versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV endet bzw. der Anspruch auf Heilfürsorge entfällt, endet auch das Versicherungsverhältnis für diese Person.
Wer kann versichert werden?. Falls Skandia Leben mit Ihnen nichts anderes vereinbart, muss der Versicherte seinen gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Prämienbefreiungsversicherung erlischt ein Jahr nachdem der Versicherte seinen gesetzlichen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz verlegt hat. Eine Wiederinkraftsetzung bedarf eines besonderen Antrags.
Wer kann versichert werden?. Versicherungsfähig sind Personen, die • bei uns eine geschlechtsunabhängig kalkulierte KKV mit Versicherungsschutz für die Krankenhausbehand- lung im Zweibettzimmer vereinbart haben, • keinen Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben. Die Versicherung nach Tarif BMZ1 endet mit dem Entfall der Versicherungsfähigkeit. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR PRIVAT VERSICHERTE ARBEITNEHMER diese AVB sind Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht. Wir zahlen Krankentagegeld in vereinbarter Höhe für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Un- fall. Sie können ein Krankentagegeld bis zu 100% des Netto- einkommens vereinbaren. Als Leistungsbeginn können Sie einen dieser Termine vereinbaren: • 43. Tag • 64. Tag • 85. Tag • 92. Tag • 106. Tag • 127. Tag • 169. Tag • 183. Tag • 274. Tag • 365. Tag der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungsdauer im Versicherungsfall ist unbefristet. Für Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit gilt: Hat der Arbeitgeber diese bei der Lohnfortzahlung berechtigter- weise zusammengerechnet, fassen wir diese bei der Ermittlung des Leistungsbeginns ebenfalls zusammen. Alle drei Jahre ist eine Erhöhung des Krankentagegel- des anhand der allgemeinen Einkommensentwicklung möglich. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abstän- den mit einem schriftlichen Anpassungsvorschlag. Den fristgerecht eingegangenen Antrag nehmen wir ohne Risikoprüfung an. Die Erhöhung erfolgt dann ohne neue Wartezeiten und gilt auch für laufende Versicherungsfäl- le. Außerdem bieten wir Ihnen Gelegenheit, das Kranken- tagegeld bei einer Erhöhung des Arbeitsentgelts anzu- passen. Den fristgerecht eingegangenen Antrag neh- men wir ohne Risikoprüfung an. Die Erhöhung erfolgt dann ohne neue Wartezeiten. Sie gilt jedoch nicht für laufende Versicherungsfälle. Wir zahlen das Krankentagegeld auch bei einer statio- nären Rehabilitationsmaßnahme. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Zusage. Für die Dauer einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit zahlen wir anteilig Krankentagegeld, längstens für 182 Tage. Erstattet wird die Differenz zwischen der vereinbarten Krankentagegeldhöhe und dem Nettoeinkommen, das während der Teilarbeitsunfähigkeit erzielt wird. Für eine versicherte Person, die Elterngeld bezie...
Wer kann versichert werden?. 1.1 Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die versicherte Person • ist bei uns nach Tarifen für ambulante und stationäre Heilbehandlung versichert. Diese Tarife dürfen nicht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sein. • steht in einem festen Arbeitsverhältnis. Entfällt diese Voraussetzung, besteht weiter Versicherungsfähig- keit, wenn die versicherte Person mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nach einer neuen Tätigkeit sucht. In diesem Fall müssen Sie uns dies innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhält- nisses mitteilen. • hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Wird dieser nachträglich in einen anderen Staat der Eu- ropäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, besteht weiter Versicherungsfähigkeit. Der Versicherungsschutz ist aber eingeschränkt (vgl. Teil 1 Nr. 7.2, Seite 5). • ist weder in einem Bergbaubetrieb tätig (Ausnahmen: kaufmännische Angestellte) noch Berufssportler.
1.2 Den Wegfall einer dieser Voraussetzungen bei einer versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich anzei- gen. Das Gleiche gilt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. bei Bezug von Altersrente. Erfahren wir erst später vom Eintritt eines solchen Ereignisses, gilt für die empfangenen Leistungen Folgendes: Soweit sich diese auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses beziehen, sind sie jeweils zurückzugewähren.
Wer kann versichert werden?. In Tarif KOPT nehmen wir Personen mit einem Eintrittsalter bis zu 49 Jahren auf. Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt, und dem Geburtsjahr. Versicherungsfähig sind Personen, die entweder • in der deutschen GKV versichert sind, oder • aufgrund eines anstehenden Auslandsaufenthaltes in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR aus der deutschen GKV ausscheiden.
Wer kann versichert werden?. Versicherungsfähig sind Personen, die bei uns einen BestMed Kombitarif zur GKV BMG vereinbart haben. Die Versicherung nach Tarif BMZ1G endet mit dem Entfall der Versicherungsfähigkeit. • Zuschlag für die Unterbringung im Zweibettzimmer. • Neben dem Unterbringungszuschlag berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefon- und Internet- anschluss, Radio-und Fernsehgerät. • Wahlärztliche Leistungen.
4.1 Allgemeine Krankenhausleistungen zu 100%.