Wer kann versichert werden? Musterklauseln

Wer kann versichert werden?. Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind.
Wer kann versichert werden?. Artikel 38 Wo können Ansprüche aus dem Vertrag gerichtlich geltend gemacht werden? Artikel 39 Welches Recht gilt?
Wer kann versichert werden?. Versichert werden können Personen mit dauerndem Aufenthalt in Österreich. Falls die versicherte Person ihren dauernden Aufenthalt außerhalb Österreichs nimmt, sind wir berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis zu kündigen. Dieses Recht steht auch Ihnen zu. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem für unseren Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Hat ein selbständiger Vermittler am Zustandekommen des Vertrages mitgewirkt, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vermittler zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder – bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung – seinen Wohnsitz hatte. Wir können Klagen gegen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erheben.
Wer kann versichert werden?. Versichert werden können Personen mit dauerndem Aufenthalt in Österreich. Falls die versicherte Person ihren dauernden Aufenthalt außerhalb Österreichs nimmt, sind wir berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Dieses Recht steht auch Ihnen zu. Wir können Klagen gegen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erheben. Sie können uns ebenfalls an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht klagen.
Wer kann versichert werden?. In die Tarife KS1 und KS2 nehmen wir Personen mit einem Eintrittsalter von 20 bis 39 Jahren auf. Das Eintrittsal- ter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt und dem Geburtsjahr. Versicherungsfähig in den Tarifen KS1 und KS2 sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind.
Wer kann versichert werden?. Es können nur Personen versichert werden, die in der deutschen GKV versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Mit Ablauf des Monats, in dem für eine versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV endet bzw. der Anspruch auf Heilfürsorge entfällt, endet auch das Versicherungsverhältnis für diese Person.
Wer kann versichert werden?. Versicherungsfähig sind Personen, die bei uns einen BestMed Kombitarif zur GKV BMG vereinbart haben. Die Versicherung nach Tarif BMZ1G endet mit dem Entfall der Versicherungsfähigkeit. • Zuschlag für die Unterbringung im Zweibettzimmer. • Neben dem Unterbringungszuschlag berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefon- und Internet- anschluss, Radio-und Fernsehgerät. • Wahlärztliche Leistungen.
Wer kann versichert werden?. Versichert werden können Personen, die • einen Anspruch nach den Beihilferegelungen des Bundeslandes Hessen oder einen damit übereinstimmen- den Anspruch haben, und • nach dem Tarif BK bzw. BKA versichert sind. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für:
Wer kann versichert werden?. Versichert werden können Personen, die nach dem Tarif BK bzw. BKA versichert sind. Versichert werden können auch Personen, • die einen Anspruch auf Beihilfe für wahlärztliche Leistungen und gesondert berechenbare Unterkunft im Krankenhaus im Sinne einer Beihilfeverordnung haben und • für die ein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. ein entsprechender Anspruch auf Heilfürsorge besteht.
Wer kann versichert werden?. Versichert werden können Personen, die nach dem Tarif BKH2 bzw. BKH2A versichert sind.