Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Versicherungs- beginn). Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsschei- nes oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Er beginnt auch nicht vor Ablauf der Wartezeiten (vgl. Nr. 1.5). • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Eine Be- sonderheit gilt für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages, aber vor Versiche- rungsbeginn oder Ablauf der Wartezeiten eingetreten sind. Hier leisten wir lediglich nicht für die Aufwendun- gen, die in der Zeit vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeiten angefallen sind. Bei einem Wech- sel in Tarif KS1 bzw. Tarif KS2 gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungs- schutzes. • Für das neugeborene Kind einer versicherten Person kann der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt beginnen, wenn am Tag der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate bei uns versichert ist. Dazu müssen Sie das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rück- wirkend zur Versicherung bei uns anmelden. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der der versicherten Person. Unter diesen Voraussetzungen stehen dann auch angeborene Anoma- lien und Krankheiten unter Versicherungsschutz. Diese Regelungen gelten entsprechend bei Adoption eines minderjährigen Kindes. Ist für den gewählten Tarif eine Gesundheitsprüfung vorgesehen, können wir allerdings bei einem erhöhten Krankheitsrisiko einen Zu- schlag bis zur einfachen Beitragshöhe verlangen. • Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages (vgl. Nr. 2.9). Dies gilt auch, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriLlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Die Dauer des Versicherungsschutzes bemisst sich nach der Dauer des diesem Vertrag zu Grunde lie- genden Fahrrad-Vollkaskovertrages (Hauptvertrag). Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie rechtlich die Kontrolle über das Mietfahrzeug erlangen, und endet, sobald die Autovermie- tung das Mietfahrzeug an ihrem Firmensitz oder an einem anderen Ort wieder übernimmt.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. (1) Versicherungsbeginn ist der zwischen Ihnen und der BNP ver- einbarten Beitrittszeitpunkt, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Annahme des Kreditkartenvertrages durch die BNP. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie in den Gruppenversicherungsvertrag einbezogen. Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes für die einzelnen versicherten Risiken sind in den nachfolgenden je- weiligen Bedingungen geregelt. (2) Der Versicherungsschutz endet zu dem Ende des Monats, für den BNP vor der Beendigung letztmalig die Versicherungsprämie ge- zahlt hat. Für danach eingetretene Versicherungsfälle besteht kein Versicherungsschutz mehr aus dem Gruppenversicherungsvertrag. (3) Des Weiteren endet Ihr Versicherungsschutz zeitgleich mit dem Ende Ihres Kreditkartenvertrages zur Visa Card Gold. (4) Zudem endet der Versicherungsschutz für alle versicherten Personen mit dem Tod des Kreditkarteninhabers. Im Falle des Todes des Kreditkarteninhabers während einer Reise besteht der Versicherungsschutz hinsichtlich der übrigen versicherten Personen bis zum Ende der laufenden Reise fort.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Sofern in den Bedingungen der einzelnen Versicherungsbaustei- ne nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt und endet der Versicherungsschutz gemäß Kapitel X. Xxxxxx 9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Versicherungsbe- ginn). Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versiche- rungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Er beginnt auch nicht vor Ablauf der Wartezeit (vgl. Nr. 1.5). • Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Eine Be- sonderheit gilt für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages, aber vor Versicherungs- beginn oder Ablauf der Wartezeit eingetreten sind. Hier leisten wir lediglich nicht für die Aufwendungen, die in der Zeit vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit angefallen sind. Bei einem Wechsel in Tarif KDBP gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Zusätzlich gilt bei einem Wechsel von Tarif DBE oder Tarif KDBE in Tarif KDBP für Leistungen für Kieferorthopädie Folgendes: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes nach Tarif KDBP eingetreten sind, ziehen wir von dem für Tarif KDBP ermittelten Erstattungsbetrag eventuelle in dem bisherigen Tarif erfolgte Erstat- tungsleistungen für Kieferorthopädie ab. Das heißt, Sie haben aus Tarif KDBP höchstens Anspruch auf den Betrag, der im bisherigen Tarif als Höchstleistungsbetrag für Kieferorthopädie aufgeführt ist. • Für das neugeborene Kind einer versicherten Person kann der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt beginnen. Dazu müssen Sie das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zur Versicherung bei uns anmelden. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der der versicherten Person. Unter diesen Voraussetzungen stehen dann auch an- geborene Anomalien und Krankheiten unter Versicherungsschutz. Diese Regelungen gelten entsprechend bei Adoption eines minderjährigen Kindes. Ist für den gewählten Tarif eine Gesundheitsprüfung vorgesehen, können wir allerdings bei einem erhöhten Krankheitsrisiko einen Zu- schlag bis zur einfachen Beitragshöhe verlangen. • Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages (vgl. Nr. 2.9). Dies gilt auch, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriLlichen Annahmeerklärung). Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Das Versicherungsverhältnis nach Tarif FlexiPro endet • mit Inanspruchnahme des Optionsrechts • mit Ablauf des 10. bzw. 15. Kalenderjahres seit Versicherungsbeginn • mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen bzw. Nr. 1.4 und 2.4 der Tarifbedingungen für den FlexiPro in Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Die Versicherung beginnt mit der Bezahlung der Prämie für das jeweilige Versicherungsjahr an den Mieterinnen- und Mieterverband, sofern kein späterer Termin vereinbart wurde, und endet per 31.12. des entsprechenden Jahres. Für die Versicherten beginnt ein Versicherungsjahr jeweils per 1.1. Möchte sich ein Verbandsmitglied unter dem Jahr versichern, so hat es dennoch die volle Jahresprämie zu entrichten.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. (1) Die Verlängerung der Garantie um 12 Monate durch uns erfolgt in unmittelbarem Anschluss an die Herstellergarantie. (2) Der Versicherungsschutz endet, a) wenn Ihr Kontovertrag zum Girokonto Unlimited (gleich aus welchem Grund) endet oder b) wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen BNP und uns endet. c) nach Ablauf von einem Jahr nach Beginn des Versicherungs- schutzes mit Verkauf des Gerätes oder d) wenn ein Versicherungsschaden bei diesem Gerät reguliert wurde.