Welche Rechte stehen Ihnen zu? Musterklauseln

Welche Rechte stehen Ihnen zu?. Sie haben das Recht, von uns jederzeit über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie uns gegenüber ferner Rechte auf Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten sowie das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu widersprechen. Daneben haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von uns zu erhalten (Sie können diese Daten an andere Stellen übermitteln oder übermitteln lassen). Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung von personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch uns gegen das anwendbare Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren.
Welche Rechte stehen Ihnen zu?. Nach dem AIAG sowie dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) stehen Ihnen folgende Rechte zu: 1. Gegenüber der Privatbank Von Graffenried AG Gegenüber der Privatbank Von Graffenried AG können Sie vollumfänglichen Rechtschutz nach dem DSG geltend xx- xxxx. Namentlich können Sie Auskunft darüber verlangen, welche der über Sie erhobenen Informationen an die ESTV gemeldet werden. Die Privatbank Von Graffenried AG muss Ihnen auf Ersuchen hin eine Kopie der Meldung an die ESTV zukommen lassen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die erhobenen und gemeldeten Informationen von Ihren steuerlich relevanten Informationen abweichen können. Ferner können Sie verlangen, dass unrichtige Daten in den Systemen der Privatbank Xxx Xxxxxxxxxxx AG berichtigt wer- den. 2. Gegenüber der ESTV Gegenüber der ESTV können Sie lediglich das Auskunftsrecht geltend machen und verlangen, dass unrichtige Daten, die auf Übermittlungsfehlern beruhen, berichtigt werden. Sofern die Übermittlung der Daten für Sie Nachteile zur Folge hätte, die Ihnen aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können, stehen Ihnen die Ansprüche nach Artikel 25a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren zu. Das Akteneinsichtsrecht steht Ihnen gegenüber der ESTV nicht zu. Damit ist das Recht auf die Sperrung der Bekanntgabe von Personendaten gegenüber der ESTV ausgeschlossen. Zudem können Sie weder die Rechtmässigkeit der Weiterleitung der Informationen ins Ausland prüfen lassen, noch die Sperrung einer widerrechtlichen Weiterleitung bzw. die Vernichtung von Daten verlangen, welche ohne ausreichende gesetzliche Grundlage bearbeitet wurden.
Welche Rechte stehen Ihnen zu?. Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskünfte zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie gegenüber uns ferner Rechte auf Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten, das Recht der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu widersprechen sowie darauf, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von uns erhalten (Sie können diese Daten an andere Stellen übermitteln oder übermitteln lassen). Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen. Sie können Ihre vorstehend genannten Rechte etwa geltend machen, indem Sie uns über die oben in Ziffer 1. genannten Kontaktdaten kontaktieren. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch uns gegen das anwendbare Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren. DATUM UNTERSCHRIFT Bitte hier ankreuzen, wenn Sie die Kundenzufriedenheitsumfrage per E-Mail erhalten möchten. Bitte E-Mail-Adresse angeben: @ Zu näheren Informationen siehe Geschäftsbedingungen (8.11).
Welche Rechte stehen Ihnen zu?. Nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche (DSG-EKD) stehen Ihnen verschiedene Rechte zu: • Recht auf Auskunft, § 19 DSG-EKD Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. • Recht auf Berichtigung, § 20 DSG-EKD Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden. • Recht auf Löschung, § 21 DSG-EKD Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Vorhalt personenbezogener Daten zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich ist. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, § 22 DSG-EKD Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. • Recht auf Datenübertragbarkeit, § 24 DSG-EKD Sie können verlangen, eine Kopie der Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. • Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, § 25 DSG-EKD Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen. Das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche (DSG-EKD) ist im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxxxx/00000“ einsehbar. Evang. Diakonieverein Sindelfingen e.V. / Pflegeheim Haus an der Schwippe gGmbH vertreten durch Xxxxxx Xxxxxxxx und Xxxxx Xxxxxxx (Vorstand/Geschäftsführer) Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx Tel: 00000-0000-0, Fax: 00000-0000-000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Datenschutzbeauftragte: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx Tel: 00000-0000-0, Fax: 00000-0000-000 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sie haben auch das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies Recht ergibt sich aus § 46 DSG-EKD. Beauftragter für den Datenschutz in der EKD Außenstelle Süd Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxx Telefon: (0000) 000000-0, Fax: (0000) 000000-00
Welche Rechte stehen Ihnen zu?. Auskunftsrecht

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und