Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverlet- zungen?. (1) Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht Wenn Sie eine →Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzel- nen gilt: • Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig. • Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gege- benenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kür- zen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- falls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverlet- zungen?. (1) Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht Wenn Sie eine →Obliegenheit Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzel- nen gilt: • Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig. • Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gege- benenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kür- zen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- falls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung (R32)