Common use of Wer erhält die Versicherungsleistungen? Clause in Contracts

Wer erhält die Versicherungsleistungen?. 7.1 Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen wir an Sie als Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns auch eine andere Person benennen, die die Leistungen aus dem Vertrag bei deren Fälligkeit be- kommen soll (Bezugsberechtigter). Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. 7.2 Der widerruflich Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsunfähig wird. Sie können das widerrufliche Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern oder widerrufen. Eine Änderung des Bezugsrechtes für den Erlebensfall ist nur möglich, wenn der zukünftige Bezugsberechtigte dem Personenkreis im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung angehört. 7.3 Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag sofort und unwiderruflich erwerben soll (unwiderruflich Bezugsberechtigter). Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. 7.4 Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder verpfänden, so- weit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. 7.5 Für die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts sowie die Abtretung und die Verpfändung gilt: Sie sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor bindende Verfügungen (z.B. Abtretung, Verpfändung, unwider- rufliche Bezugsberechtigung) vorgenommen haben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer erhält die Versicherungsleistungen?. 7.1 6.1 Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen wir an Sie als Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns aber auch eine andere Person benennen, die die Leistungen aus dem Vertrag bei deren Fälligkeit be- kommen bekommen soll (Bezugsberechtigter). Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. 7.2 6.2 Der widerruflich Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall tritt einein bei Tod der versicherten Person, wenn die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsunfähig wirdbei Xxxx der Kapitalabfindung und mit Fälligkeit der ersten Rentenzahlung. Sie können das widerrufliche Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern oder widerrufen. Eine Änderung des Bezugsrechtes für den Erlebensfall ist nur möglich, wenn der zukünftige Bezugsberechtigte dem Personenkreis im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung angehört. 7.3 6.3 Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag sofort und unwiderruflich erwerben soll (unwiderruflich Bezugsberechtigter). Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. 7.4 6.4 Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder verpfänden, so- weit soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. 7.5 Für die . Die Einräumung und den der Widerruf eines Bezugsrechts sowie die Abtretung und die Verpfändung gilt: Sie sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.z. B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor bindende Verfügungen (z.z. B. Abtretung, Verpfändung, unwider- rufliche unwiderrufliche Bezugsberechtigung) vorgenommen haben.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Altersrentenversicherung

Wer erhält die Versicherungsleistungen?. 7.1 Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen wir an Sie als Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns auch eine andere Person benennen, die die Leistungen aus dem Vertrag bei deren Fälligkeit be- kommen soll (Bezugsberechtigter). Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. 7.2 Der widerruflich Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsunfähig er- werbsunfähig wird. Sie können das widerrufliche Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern oder widerrufen. Eine Änderung des Bezugsrechtes für den Erlebensfall ist nur möglich, wenn der zukünftige Bezugsberechtigte dem Personenkreis im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung angehört. 7.3 Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag sofort und unwiderruflich erwerben soll (unwiderruflich Bezugsberechtigter). Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. 7.4 Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder verpfänden, so- weit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. 7.5 Für die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts sowie die Abtretung und die Verpfändung gilt: Sie sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor bindende Verfügungen (z.B. Abtretung, Verpfändung, unwider- rufliche Bezugsberechtigung) vorgenommen haben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer erhält die Versicherungsleistungen?. 7.1 2.1 Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen wir an Sie als Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns aber auch eine andere Person benennen, die die Leistungen aus dem Vertrag bei deren Fälligkeit be- kommen Fällig- keit bekommen soll (Bezugsberechtigter). Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. 7.2 2.2 Der widerruflich Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsunfähig wird. Sie können das widerrufliche Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern oder widerrufen. Eine Änderung des Bezugsrechtes für den Erlebensfall ist nur möglich, wenn der zukünftige Bezugsberechtigte dem Personenkreis im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung angehört. 7.3 2.3 Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag sofort und unwiderruflich erwerben soll (unwiderruflich Bezugsberechtigter). Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Für ERGO Sterbevorsorge Premium gilt: Eine Änderung des Bezugsrechtes für den Erlebensfall ist nur möglich, wenn der zukünftige Bezugsberechtigte dem Personenkreis im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung angehört. 7.4 2.4 Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder verpfänden, so- weit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. 7.5 . Für die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts sowie die Abtretung und die Verpfändung gilt: Sie sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor bindende Verfügungen (z.B. Abtretung, Verpfändung, unwider- rufliche Bezugsberechtigung) wie eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung vorgenommen haben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Sterbegeldversicherung

Wer erhält die Versicherungsleistungen?. 7.1 6.1 Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen wir an Sie als Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns aber auch eine andere Person benennen, die die Leistungen aus dem Vertrag bei deren Fälligkeit be- kommen Fällig- keit bekommen soll (Bezugsberechtigter). Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. 7.2 6.2 Der widerruflich Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall tritt einein bei Tod der versicherten Person, wenn die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen berufsunfähig wirdbei Xxxx der Kapitalabfin- dung und mit Fälligkeit der ersten Rentenzahlung. Sie können das widerrufliche Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern oder widerrufen. Eine Sofern Sie eine Berufsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung eingeschlossen haben, ist eine Änderung des Bezugsrechtes für den Erlebensfall ist nur möglich, wenn der zukünftige Bezugsberechtigte dem Personenkreis im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung angehört. 7.3 6.3 Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag sofort und unwiderruflich erwerben soll (unwiderruflich Bezugsberechtigter). Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. 7.4 6.4 Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder verpfänden, so- weit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. 7.5 Für die . Die Einräumung und den der Widerruf eines Bezugsrechts sowie die Abtretung und die Verpfändung gilt: Sie sind uns gegenüber ge- genüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor bindende Verfügungen (z.B. Abtretung, Verpfändung, unwider- rufliche unwiderrufliche Bezugsberechtigung) vorgenommen vorge- nommen haben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Altersrentenversicherung